Anfrage - 24/SVV/0580
Grunddaten
- Betreff:
-
Bädermehrkindkarte nur gegen kostenpflichtige Meldebescheinigung vom Bürgerservice?
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Stadtverordnete Lange, Fraktion Die Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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15.05.2024
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Erläuterung
Im Nachgang der letzten vom Bildungs- und Sportausschuss eingeforderten Berichterstattung zur Erprobung der Bädermehrkindkarte gab es dringend notwendige Erleichterungen für die Umsetzung der Bädermehrkindkarte in den Potsdamer Schwimmhallen.
Nun kann erfreulicherweise auch eine erwachsene Person der Familie die Beantragung vornehmen, statt das alle min. 6 Familienmitglieder persönlich zu dem Termin kommen müssen. Außerdem gibt es nun in begrenztem Umfang auch Wochenend- oder Abend-Anmeldetermine. Dies ist höchst erfreulich.
Eine erhebliche Einschränkung hingegen ist bisher nicht aufgehoben: Nach wie vor wird die Vorlage einer kostenpflichtigen beim Bürgerservice zu beantragenden Meldebescheinigung zum Nachweis der Adresse verlangt. Nun ist hinlänglich bekannt, dass der Bürgerservice sehr gut ausgelastet ist, zudem richtete sich der Antrag an eine Erleichterung der Kosten für Familien, statt neue Kosten zu produzieren.
Der Antrag zur Bädermehrkindkarte sah an keiner Stelle die Notwendigkeit des Nachweises einer Adresse der Familienmitglieder vor, sondern einzig und allein, dass es leibliche Kinder der Eltern sind. Dafür ist unerheblich, ob die Familie in Potsdam oder anderswo wohnt und ob die Familie alle an derselben Adresse wohnen oder nicht – was beim Wechselmodell in Patchworkfamilien beispielsweise auch nicht der Fall sein kann.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Mit welcher Begründung wird für die Bädermehrkindkarte ein Nachweis der Wohnsitze aller Familienmitglieder verlangt?
Gemäß Stellungnahme der Bäderlandschaft Potsdam GmbH wäre ein Nachweis über den Wohnsitz der Familienmitglieder im Zusammenhang mit verschiedenen Familienkonstellationen erforderlich, um die zu fördernden Familien inclusive der eigenen Kinder rechtssicher identifizieren zu können.
Mein Geschäftsbereich steht auf dem Standpunkt, dass eine Identifizierung einer Familie mit mehr als 3 Kindern im Sinne eines niederschwelligen Zugangs in dem Modellversuch weiter vereinfacht werden sollte. Dies ist auf Initiative der Politik im Zusammenhang u.a. mit der Anerkennung von Familienfotos während des Registrierungsvorgangs bereits begonnen worden.
Wir werden dazu mit der BLP und SWP weitere Gespräche führen und über die Ergebnisse im Ausschuss Bildung und Sport berichten.