Anfrage - 24/SVV/0583

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Mit einem Beschluss von 2021 hat sich die Stadtverordnetenversammlung für ein Grundrecht auf Wohnen im Grundgesetz und in der Landesverfassung ausgesprochen und im Vorfeld der Bundestagswahl von den Kandidierenden eine Positionierung zu diesem Thema abgefordert. Zugleich sollte sich der Oberbürgermeister im Rahmen seiner  Möglichkeiten für die Einführung eines solchen Grundrechts einsetzen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Was hat er nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung unternommen, um die Einführung eines Grundrechts auf Wohnen zu befördern?

 

Wie in der Beantwortung der Kleinen Anfragen 21/SVV/1335 und 22/SVV/0719 sowie der Anfrage 23/SVV/1001 dargestellt, sind die Mittel und Wege zur Umsetzung des Beschlusses auf Ebene der Landeshauptstadt Potsdam ausgeschöpft. Die Folgen und Wirkungen eines solchen Grundrechts müssen vorrangig in einem größeren Rahmen als auf Ebene der Kommunen und ihrer Spitzenverbände grundlegend durchdacht und öffentlich diskutiert werden.

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