Antrag des Ortsbeirates - 24/SVV/0592
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für 2024; Ortsbeirat Eiche - Finanzierung und Aufstellung von 3 Wappentafeln für den OT Eiche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Ortsbeirat Eiche, Herr Ralf Jäkel, Ortsvorsteher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Eiche
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Entscheidung
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23.05.2024
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Gewährung einer Zuwendung aus dem Sachaufwand des Ortsteils Eiche zur Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens 2024 in Höhe von
903,21 Euro
für die Anfertigung von vier Wapentafeln (davon 1 Stück als Reserve), drei Metallstiele und für die Montage der drei Stiele und die Anbringung der drei Wappentafeln.
Die Aufstellung der Wappentafeln kann erst nach abgeschlossener Standortprüfung, die durch den Bereich Straßenverwaltung erfolgt, umgesetzt werden.
Erläuterung
Der Ortsbeirat unterstützt die Identifikation mit dem Ortsteil und macht das im Jahre 2023 gefundene Ortsteilwappen Eiche, im öffentlichen Raum, durch dauerhafte Anbringung bekannt.
Professionell hergestellte, farbig bedruckte Wappentafeln werden hierzu in der Nähe der drei Ortsteileingänge angebracht. Gegenwärtig erfolgt die Feinabstimmung der beantragten drei Standorte mit dem zuständigen Fachbereich der Landeshauptstadt Potsdam.
In seiner Sitzung am 14.12.2023 hat der Ortsbeirat im Grundsatz beschlossen, die Maßnahme zu unterstützen.
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung vom 30.04.2024 wird nach Prüfung, gemäß den Anforderungen der „Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Absatz 4 BbgKVerf“, durch das Büro der Stadtverordnetenversammlung nunmehr dem Ortsbeirat zur Beratung vorgelegt.
Gemäß Ziffer 3 Absatz 1 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gem. § 46 Abs. 4 BbgKVerf werden nach Beschlussfassung im Ortsbeirat die Mittel zur Zahlung nach Rechnungslegung an den Zahlungsempfänger bzw. Leistungserbringer angewiesen.
Für alle Maßnahmen der Ortsbeiräte ist 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme ein Verwendungsnachweis einzureichen und zu unterschreiben.