Anfrage - 24/SVV/0581

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Anfrage dient der Kontrolle der Verwaltung. Näheres ist unmittelbar aus dem Wortlaut der Anfrage zu entnehmen.

 

Am 04.11.2020 behandelte die Stadtverordnetenversammlung unseren Antrag 20/SVV/1061

„Vollstreckungsmoratorium im Ortsteil Groß Glienicke“:

 

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf die Durchsetzung von Räumungs- und Vollstreckungsmaßnahmen auf dem Gelände am Eichengrund 1 solange zu verzichten bis im Rahmen des B-Plan-Verfahrens Nr. 19 geklärt ist, welche Nutzungen künftig auf dem Areal zulässig sein sollen. […]

 

https://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=134526

 

Das Protokoll der Sitzung gibt den Verlauf der Sitzung wieder:

 

„Der Antrag wird namens der Fraktion DIE aNDERE vom Stadtverordneten Linke eingebracht.

 

Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herr Rubelt, beantragt, diesen Antrag sowie den nachfolgenden Antrag – TOP 9.2, DS 20/SVV/1082, betr.: Vollzug der Nutzungsuntersagung – für durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären.

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Erledigung der DS 20/SVV/1061 durch Verwaltungshandeln wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.“

 

Vor wenigen Tagen entnahmen die Stadtverordneten der Lokalpresse, dass die Verwaltung allerdings keineswegs auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet, sondern sogar eine Kontenpfändung gegen den Eigentümer des Kinderbauernhofes veranlasst hat, um die Nutzungsuntersagung durchzusetzen.

 

 

Dieses Vorgehen der Verwaltung verstößt ganz eindeutig gegen den Antrag des Baubeigeordneten, den Antrag auf ein Vollstreckungsmoratorium gegen den Kinderbauernhof bis zur Klärung der künftigen baulichen Nutzung des Geländes im Rahmen des B-Plan-Verfahrens für „durch Verwaltungshandeln erledigt“ zu erklären.

 

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

Fühlt der Oberbürgermeister sich an die Zusage des Baubeigeordneten gebunden?

 

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