Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0600

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Prüfbericht zur Zentralisierung der Bewirtschaftung öffentlicher Abfallbehälter in Potsdam

 

Der Oberbürgermeister wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (DS 23/SVV/0704) vom 04.10.2023 beauftragt zu prüfen:

 

  • Die Möglichkeiten zur Wiederaufnahme und zum Abschluss des Prozesses der zentralisierten Bewirtschaftung aller öffentlichen Abfallbehälter in Potsdam.
  • Die potenziellen finanziellen Einsparungen und Aufwuchs Potenziale, die durch eine solch Zentralisierung erreicht werden könnten.
  • Die Effizienzvorteile und möglichen Verbesserungen in der Abfallwirtschaft, die durch die Zuständigkeit eines einzigen Fachbereichs entstehen könnten.

 

Für die Aufstellung, Betreibung und Entleerung von „öffentlichen Abfallbehälter“ gibt es im Land Brandenburg keine Rechtsgrundlage, die die Städte und Gemeinden verpflichten, Papierkörbe (Abfallbehälter) vorzuhalten. Bei der Aufstellung und Entleerung der Papierkörbe und Hundetoiletten handelt es sich um eine rein freiwillige Aufgabe der Stadt Potsdam im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Die Finanzierung wird derzeit ausschließlich durch den städtischen Haushalt sichergestellt. Eine Berücksichtigung bei der Ermittlung der Straßenreinigungs- oder Abfallgebühren ist rechtlich ausgeschlossen. Im öffentlichen Verkehrsraum werden gegenwärtig 250 Behälter unterschiedlicher Volumina und 103 Hundekottütenspender vorgehalten. Eigentümerin dieser Behälter ist die Stadtentsorgung Potsdam GmbH. Die Nutzung dieser Behälter ist auf Grundlage des seit 1991 bestehenden Vertrages über das Sammeln und Transportieren von Abfällen und Wertstoffen und die Durchführung der Reinigung (Straßenreinigung und Winterdienst) zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Stadtentsorgung Potsdam geregelt. Der vorgenannte Vertrag regelt u. a. die Anschaffung und Vorhaltung, die Leerung und Unterhaltung der Behälter im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen. Die Verantwortlichkeit innerhalb der Verwaltung liegt beim Straßenbaulastträger vertreten durch den Fachbereich Mobilität und technische Infrastruktur.

 

Auf öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen werden gegenwärtig 329 Behälter unterschiedlicher Volumina und 43 Hundekottütenspender vorgehalten. Eigentümerin dieser Behälter ist die Landeshauptstadt Potsdam. Die Verantwortlichkeit innerhalb der Verwaltung liegt beim Fachbereich Umwelt und Natur. Die Leerung dieser Behälter ist vertraglich eingebunden in die Pflege- und Unterhaltungsverträge Grünanlagen/Spielplätze in den jeweiligen Gebietslosen.

 

Papierkörbe

(Stand 31.12.2023)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Volumen je Behälter

Anzahl

Kippungen

 

gesamt

Straße

Grünfläche

gesamt

Straße

Grünfläche

bis 35 l

14

 

14

468

 

 468

40 bis 60 l

69

22

47

6.096

2184

3912

70 bis 75 l

366

158

208

59.720

41.976

17.744

90 bis 95 l

105

48

57

12.540

7824

4716

650 l

11

9

2

580

468

112

750 l

8

7

1

420

364

56

Abfallgaragen (240 l)

6

6

 

450

                 450

 

 

579

250

329

80.274

53.266

27.008

 

 Abfallmenge in t

368,7

248,7

120,0

 

Hundekottütenspender

(Stand 31.12.2023)

 

 

 

 

 

Anzahl

Straße

Grünfläche

 

 

146

103

43

 

Tütenanzahl

    644.842

      234.642

     410.200

 

 

 

 

 

 

Unabhängig von der organisatorischen Zuordnung der Behälter nach den Standorten Straße oder Grünfläche erfolgt durch die betroffenen Fachämter eine stetige und enge Zusammenarbeit und Abstimmung bei der Bearbeitung der Aufgaben (Bedarfsermittlung hinsichtlich der Leerungsturni, Typauswahl und Standortfestlegung neuer Behälter u. ä.).

 

Da es sich bei der Bewirtschaftung (Anschaffung und Leerung) von Abfallbehältern im Bereich der Grünflächen/Spielplätze um eine Vergabeleistung handelt, kann eine Integration in den o. g. Vertrag mit der Stadtentsorgung Potsdam nicht erfolgen. Auf dieses Hindernis wurde bereits im Zusammenhang mit dem Antrag 14/SVV/0346 „Entsorgung der Papierkörbe aus einer Hand“ hingewiesen. Eine Vergabe unter Anwendung des Vergaberechts ist hier zwingend erforderlich. Daher ist die Entleerung der Behälter auf Grünflächen/Spielplätzen im Rahmen der Vergabe von Pflegeleistungen in den Gebietslosen berücksichtigt. Somit konnte auch vermieden werden, dass auf einer Pflegefläche mehrere Firmen tätig sind, deren Aufgabenfelder sich überschneiden.

 

Im Zuge der Umsetzung des Papierkorbkonzeptes (16/SVV/0036) wurden in den zurückliegenden Jahren verwaltungsseitig stetig Optimierungen vorgenommen, die unabhängig von der Zuständigkeit in zwei Fachbereichen, die fachliche Zusammenarbeit sicherstellt, so dass die Aufgabe der Bewirtschaftung effizient erfolgt. Unter anderem werden Standorte neuer Behälter überwiegend in den Bereich der an die Grünflächen angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen gelegt und unterliegen somit dem Vertrag mit der Stadtentsorgung Potsdam. Alle Behälter erhalten eine Inventarnummer (FID) und werden im Geoinformationssystem grafisch dargestellt. Anpassungen von Leerungsturni (z. B. Sommer/Winter, Veränderung des Nutzerverhaltens usw.) erfolgen in enger Absprache zwischen den beteiligten Fachbereichen.

Durch die in den letzten Jahren abgestimmte Bewirtschaftung konnten die eingesetzten finanziellen Mittel konstant bei insgesamt ca. 950.000 € gehalten werden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Preisentwicklung ist davon auszugehen, dass eine Änderung der Bewirtschaftungsart zu einem finanziellen Mehrbedarf führen würde.

 

 

Fazit:

Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Änderung der Bewirtschaftung öffentlicher Abfallbehälter durch Zentralisierung zu keiner Verbesserung der aktuellen Situation führt. Diese Bewertung erfolgt vor allem vor dem Hintergrund, dass auch für die übrige Pflege der öffentlichen Flächen ein Auftragsverhältnis mit der LH Potsdam besteht, beispielsweise für die allgemeine Pflege- und Unterhaltung von Grünanlagen/Spielplätzen oder die Straßenreinigung. Somit könnten bei einer Zentralisierung von einzelnen Leistungen dann teilweise mehrere Firmen auf einer Pflegefläche tätig wären, womit mit negativen Auswirkungen bei der Qualität an anderer Stelle zu rechnen ist.

 

 

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