Anfrage - 24/SVV/0601

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Im Hauptausschuss am 24.4.24 berichtete unter anderem der Geschäftsführer der Energie und Wasser Potsdam von den enormen Kosten in Höhe von bis zu 350 Millionen Euro allein für die Fernwärmewende, die für Potsdam angestrebt wird. Er ergänzte auf die Nachfrage, ob ein Ersatz für die aktuellen Gasturbinen, die 2029 bzw. bis 2035 abgeschaltet werden müssten, bzw. ob der Neubau eines Gasheizkraftwerks nicht wirtschaftlicher wäre, man dürfe aufgrund bundesgesetzlicher Gegebenheiten keine Ersatzinvestitionen oder Neubauten für Gasturbinen zur Fernwärmeerzeugung tätigen. Dies bestätigte der Hauptverwaltungsbeamte.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Auf welchen weiteren Grundlagen neben dem Gebäudeenergiegesetz sowie der Netzreserververordnung stützt sich die Aussage, man dürfe weder in den Ersatz noch in Neubauten von Gaskraftwerken zur Fernwärmeerzeugung investieren? (bitte die Gesetze und Verordnungen auflisten)

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