Anfrage - 24/SVV/0534

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordneten haben die Einbeziehung des Grundstücks Am Eichengrund 1 in Groß Glienicke in den B-Plan 19 des OT Groß Glienicke beschlossen, um eine planungsrechtliche Sicherung der Einrichtungen des Pferdetherapiehofes und des Kinderbauernhofes zu ermöglichen. Das Planverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Aktuell wurden jedoch Zwangsmaßnahmen verhängt, um einen Weiterbetrieb des Pferdetherapiehofes zu verhindern. Weil der Therapiehof insbesondere für kranke und benachteiligte Menschen von besonderer Bedeutung ist, suchen wir dringend nach einer Möglichkeit eines geordneten weiteren Betriebes.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Was kann der Oberbürgermeister kurzfristig tun, um die verhängten Zwangsmaßnahmen gegen den Betreiber des Pferdetherapiehofes Groß Glienicke auszusetzen, bis die StVV über den B-Plan 19 Groß Glienicke entschieden hat?

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