Anfrage - 24/SVV/0602

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Beratungsfolge

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Erläuterung

 

Dem Vernehmen nach haben sich Betroffene der Dortustraße mit mehreren Klagen gewährt.

 

Niemand scheint sich mir dabei gegen eine Verbesserung der Dortustraße zu richten. Allerdings gibt es Beschwerden über die Missachtung von Anwohneranliegen und Besuchern der Arzt-, Therapiepraxen und Apotheken.  Von Betroffenen wird kritisiert, dass die politischen Akteure der Stadtverordnetenversammlung rücksichtlos mehrheitlich beschlossen haben.

 

Nach meiner Wahrnehmung hat die Stadt dabei berechtigte Anliegen ignoriert und eine Chance zur Bürgerkommune vertan. Auch ist das Anliegen die Innenstadt von Potsdam zu verbessern stark beschädigt.

 

Es ist daher umso verständlicher, dass um ihre Existenz kämpfenden Betroffenen den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam mit einigen Klagen vor dem Verwaltungsgericht überzogen haben.

 

Zur Kontrolle der Veraltung frage ich:

 

Welchen Sachstand (Anzahl Klagen, Klagegegenstand, Rechtschutz?) kann der Oberbürgermeister zu den Klagen mitteilen?

 

 

 

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