Anfrage - 24/SVV/0603

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Beratungsfolge

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Erläuterung

 

Die Uferwegebeauftragte hat in ihrem jährlichen Bericht sehr wenig zum Uferweg am Groß Glienicker See berichtet.

 

Zur Kontrolle der Verwaltung frage ich:

 

Welchen Sachstand kann der Oberbürgermeister zu den Rechtsdurchsetzungsdefiziten (welche, wie viele), Klageverfahren (Wegerechtsstreit u. w.) Umstegung einer Sperrung und einem Übergang am Südufer des Groß Glienicker Sees mitteilen?

 

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