Beschlussvorlage - 24/SVV/0597

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das gerichtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zum Geschäftszeichen VG 1 K 2776/23 durch Vergleich oder sonstige prozessbeendende Erklärungen zu beenden.

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Erläuterung

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die Vorlage ist als Dringlichkeitsvorlage einzubringen. Denn die letzte Stadtverordnetenversammlung vor der Kommunalwahl findet am 15.05.2024 statt. Antragsschluss für diese war der 30.04.2024, 13 Uhr. Die abschließende Äußerung des MIK zum Gremienvorbehalt ging am 02.05.24 per E-Mail ein. Insofern war die Einbringung der Vorlage unter Wahrung der üblichen Gremienfristen nicht (mehr) möglich.

 

Begründung des Beschlussvorschlags:

 

Mit Zulässigkeitsbescheid vom 11.10.2023 hat das Land Brandenburg, Ministerium des Innern und für Kommunales das Bürgerbegehren „Tschüss Erdgas“ für zulässig erklärt. Mit dem Bürgerbegehren sollte eine Fossilfreiheit der Strom- und Wärmeerzeugung bis 2030 erreicht werden.

 

Gegen den Zulässigkeitsbescheid erhob die Landeshauptstadt Potsdam Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zum dortigen Geschäftszeichen VG 1 K 2776/23.

 

Mit Beschluss vom 24.01.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung unter dem Tagesordnungspunkt 23/SVV/1392 einen Beschluss zur Fossilfreiheit im Strom- und Wärmesektor bis spätestens 2035 gefasst. Danach hat die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister u.a. beauftragt, die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) in ihren Bemühungen zu unterstützen, die Strom- und Wärmeerzeugung der EWP auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam bis 2035 sozial verträglich fossilfrei zu gestalten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat durch diesen Beschluss das inhaltliche Anliegen der Initiatoren des Bürgerbegehrens angenommen. Daraufhin erklärten die Initiatoren, die Unterschriften für das Bürgerbegehren nicht mehr einzureichen und somit das Bürgerbegehren nicht mehr fortzuführen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat bereits zusammen mit der EWP erste Schritte zur Umsetzung des gefassten Beschlusses gefasst. Auf die Mitteilungsvorlage im Hauptausschuss vom 23.04.24 zur DS 24/SVV/0461 wird verwiesen.

 

Mit Blick auf die wesentlichen Auswirkungen des gefassten Beschlusses und des gesamten Vorhabens, die Fossilfreiheit der Wärme- und Stromversorgung bis 2035 zu erreichen, ist eine Befassung der Stadtverordnetenversammlung zur Beendigung des gerichtlichen Verfahrens geboten. Die Beteiligten des gerichtlichen Verfahrens stimmen darin überein, dass sich dieses Verfahren mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.01.2024 erledigt hat.

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Anlagen

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