Änderungs- /Ergänzungsantrag - 24/SVV/0343-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Ds 24/SVV/0343 erhält folgende neue Fassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Umbau der Straße Horstweg diesen so umzusetzen, dass ein baulich getrennter Radweg angelegt wird.

vor der endgültigen Festlegung über die geplante Neueinteilung des Straßenraumes des Horstwegs zu prüfen, ob der Radverkehr entgegen der Vorzugsvariante 1A der Verwaltung in einzelnen Abschnitten mit 2,30 Meter breiten Radfahrstreifen auf einer von der KFZ-Fahrbahn durch Grünstreifen oder Baumpflanzungen getrennten Radverkehrsanlage möglich ist. 

 

Das Prüfergebnis ist dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität bis spätestens zum 30.09.2024 vorzulegen. Den Fraktionen ist eine aktive Mitwirkung am Prüfprozess zu ermöglichen.

 

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Erläuterung

Die von der Verwaltung vorgestellte und favorisierte Vorzugsvariante 1A mit 2,30 Meter breiten Radfahrstreifen für den Umbau des Horstweges ist zu entnehmen, dass es mehrere Abschnitte gibt, in denen der Radverkehr hinter einem mit Bäumen bepflanzten Grünstreifen von der Fahrbahn zurückversetzt geführt werden kann, ohne dass es an Kreuzungen unerwartete und damit unsichere Begegnungen beider Verkehrsarten gibt.

Nach der Vorzugsvariante 1A wird der Radverkehr vor Straßeneinmündungen / Kreuzungen mit gesonderten Fahrspuren in der gesamten Länge neben dem Autoverkehr geführt. Somit kann der auf dem 2.30 Meter breiten Radfahrstreifen geführte Radverkehr rechtzeitig von den motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen wahrgenommen werden.

 

Jedoch gibt es zwei Abschnitte, in denen die Führung des Radverkehrs von der KFZ-Fahrbahn zurückversetzt erfolgen kann. Bei dieser wird der Radverkehr geradlinig ohne Verschwenkung auf den 2,30 Meter breiten Radfahrsteifen neben der Abbiegespur geführt.

 

Abschnitt 1:

Westseite des Horstweges: von der Kreuzung An der Alten Zauche / Ausfahrt Tankstelle bis Beginn der künftigen Abbiegespur An den Kopfweiden an der

 

Ostseite des Horstweges: etwa ab der gegenüberliegend einmündenden Straße An den Kopfweiden bis zum Beginn Abbiegespur An der Alten Zauche

 

Abschnitt 2:

Westseite des Horstweges: von der Brücke über die Nuthe bis zur Einfahrt Tankstelle bzw. Kreuzung An der Alten Zauche,

 

Ostseite des Horstweges: von der Einmündung An der Alten Zauche bis zur Brücke über die Nuthe

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