Änderungs- /Ergänzungsantrag - 24/SVV/0354-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ergänzend möge die STVV zur DS 24/SVV/0354 folgendes beschließen:

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahrland" (OT Neu Fahrland) wird nach § 9 Abs. 7 BauGB geändert (gemäß Anlage 2).

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 143 “Westliche Insel Neu Fahrland“ (OT Neu Fahrland) ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 3, 4 und 5).
  2. Den Kerninhalten zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird zugestimmt, soweit aus der Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 6).
  3. Der zur Umsetzung der Planung zu vereinbarende städtebauliche Vertrag ist vor einer möglichen Entscheidung der Verwaltung über die Planreife nach § 33 BauGB abzuschließen. Grundlage für diesen Vertrag sind die in Anlage 6 aufgeführten Kerninhalte.
  4. Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung "Westliche Insel Neu Fahrland" (23/18) und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 7) gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen (siehe Anlage 3).
  5. Zwischen den beiden Brücken ist am Westufer ein umlaufender Uferweg im B-Plan 143 in der Planzeichnung aufzunehmen und im städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren.

Die SVV stellt fest, dass Freie Ufer grundsätzlich ein stadtweites Ziel für Potsdam sind, so auch am Westufer der Insel Nedlitz.

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Erläuterung

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit an den Entwürfen des Bebauungsplans Nr. 143 "Westliche Insel Neu Fahrland“ sowie der Flächennutzungsplan-Änderung "Westliche Insel Neu Fahrland“ (23/18) herbeizuführen.

 

Ufer sollten wie Berge, Wälder, Flure und Meeresufer überall wo möglich für Jedermann betret- und somit erlebbar sein.    Für das Gemeinwohl stellen Freie Ufer in ganz Potsdam ein gesamtstädtisches Ziel dar, so auch an der Nedlitz Insel. Dort wäre es nun durch eine entsprechende Festsetzung im auszulegenden B-Plan leicht möglich, dieses Planungsziel für die Zukunft zu sichern und sollte daher erfolgen.

 

Das Gemeinwohlinteresse FREIER Ufer wurde im Aufstellungsbeschluss seinerzeit auch von der SVV beschlossen, jedoch vom Oberbürgermeister nicht aufgenommen. Ein öffentlicher Uferweg könnte möglich werden, wenn diese Festsetzungen im B-Plan und im städtebaulichen Vertrag vereinbart werden. In der Zukunft kann so auch ein Vorkaufsrecht gesichert werden.

 

Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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