Änderungs- /Ergänzungsantrag - 24/SVV/0078-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Drucksache 24/SVV/0078 wird wie folgt geändert und ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen und ausführlich darzustellen, welche Lösungsansätze es grundsätzlich für den dauerhaften Erhalt des Therapiehofes Groß Glienicke gibt.

 

Dies beinhaltet v.a. die fachliche Prüfung und Darstellung, unter welchen Rahmenbedingungen eine Genehmigungsfähigkeit der Landwirtschaftsbehörde und des Planungsamtes für den Therapiehof Groß Glienicke möglich ist.

Dies würde auch die Rahmenbedingungen der Genehmigungsfähigkeit einer Sondernutzung als „Reit- und Therapiehof“ einschließen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf die weitere Durchsetzung von Räumungs- und Vollstreckungsmaßnahmen auf dem Gelände am Eichengrund 1 solange zu verzichten, bis die Prüfergebnisse vorliegen und die notwendigen Rahmenbedingungen für einen landwirtschaftlichen Betrieb für diesen Einzelfall bekannt und eindeutig geklärt sind.

 

Den Stadtverordneten soll bis Juli 2024 über die Rahmenbedingungen berichtet werden.

 

Im Entwurf des Bebauungsplan Nr. 19 „ehemaliger Schießplatz“, der in die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden geht, ist für die Flurstücke 111,115 und 116 der Flur 1 der Gemarkung Groß-Glienicke ein Sondergebiet „Therapiehof Groß Glienicke" nach § 11 BauNVO einzuplanen, mit der Zweckbestimmung für therapeutisches Reiten. in dem Anlagen für soziale, gesundheitliche, kulturelle Nutzungen und eine Betriebswohnung zulässig sind.

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Erläuterung

Der Therapiehof Groß Glienicke, betrieben von der Therapeutin Elisa Fruth, ist ein wichtiges und von Krankenkassen anerkanntes ergotherapeutisches Angebot im Potsdamer Norden.

Aufgrund des großen öffentlichen Interesses muss der Therapiehof von Frau Fruth unbedingt erhalten werden. Allerdings ist der Therapiehof Groß Glienicke akut von der Räumung bedroht und damit die Zer­schlagung des therapeutischen Angebotes.

Wie in der MAZ vom 11.05.2024 dargestellt, gibt es laut Ministerium in Brandenburg noch kein vergleichbares Vorhaben wie den Therapiehof in Groß Glienicke. Wie das Ministerium weiter mitteilte, müssen hier die Rahmenbedingungen für eine Genehmigungsfähigkeit im Einzelfall und Detail betrachtet und geprüft werden. Genau dazu soll dieser Antrag dienen.

Dieser Antrag soll vor der Schaffung von vollendeten Tatsachen für Frau Fruth wichtige Prüfaufträge initiieren und dem Eigentümer und der Öffentlichkeit zu den bisher vollständig fehlenden Informationen zu den notwendigen Rahmenbedingungen für den dauerhaften Erhalt Ihres Hofes verhelfen.

Die Rechtsprechung stellt an die Anforderungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit von baulichen Anlagen im Außenbereich besonders hohe Hürden. Gerade bei Pferdehaltung ist eine besonders kritische Prüfung gefordert, um den landwirtschaftlichen Betrieb von einer gewerblichen Betriebsweise abzugrenzen (vgl. exemplarisch BayVGH, Beschluss vom 08.01.2024.)

Für den Therapiehof fehlen bisher die grundlegenden und notwendigen Informationen des Ministeriums und der Bauverwaltung zu:

- den konkreten Rahmenbedingungen der Behörden und des Planungsamtes zur Genehmigungsfähigkeit des Therapiehofes GG als eigenständigen landwirtschaftlichen Betrieb mit Pferdehaltung oder in Kooperation mit einem geeigneten landwirtschaftlichen Betrieb,

- den Rahmenbedingungen zur Beantragung einer landschaftsschutzrechtlichen Befreiung für den Betrieb eines Reiterhofs im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Potsdamer Wald- und Havelseen, analog zur Genehmigung in 2002

- den Rahmenbedingungen der Behörden und des Planungsamtes zur Genehmigungs­fähigkeit des Therapiehofes GG als Sondernutzungsgebiet mit der Zweckbestimmung „Reittherapie Groß Glienicke" für therapeutisches Reiten.

Wie in der MAZ vom 11.05.2024 dargestellt, gibt es laut Ministerium in Brandenburg noch kein vergleichbares Vorhaben wie den Therapiehof in Groß Glienicke. Wie das Ministerium weiter mitteilte, müssen hier die Rahmenbedingungen für eine Genehmigungsfähigkeit im Einzelfall und Detail betrachtet und geprüft werden. Genau dazu soll dieser Antrag dienen.

Dies wird aus Fraktionssicht maßgeblich zur Lösung des bestehenden Konfliktes zwischen dem Eigentümer Herrn Michael Fruth und der Stadt beitragen – und damit für den Erhalt des Therapiehofes von Frau Elisa Fruth.

 

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Anlagen

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