Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0619

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß dem Beschluss DS-Nr. 23/SVV/0942 "Nachhaltiger Umgang mit ausrangierten Geräten, Möbeln und Bauelementen" vom 04.10.2023 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, für einen nachhaltigen Umgang der Stadtverwaltung mit Geräten, Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Bauelementen zu sorgen, die aus den Beständen der Verwaltung oder des Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam aussortiert werden.

 

In der 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.01.2024 wurde die Berichterstattung in Form einer Mitteilungsvorlage (DS 23/SVV/1401) an den Ausschuss für Bildung und Sport, den Werkausschuss und den Hauptausschuss überwiesen und wurde dort jeweils zur Kenntnis genommen.

 

Da zu diesem Zeitpunkt aufgrund umfangreicher Prüfungen und laufender Ausschreibungsverfahren noch keine aussagekräftigen Ergebnisse berichtet werden konnten, wurde in der 86. Sitzung des Hauptausschusses am 14.02.2024 informiert, dass in der letzten Sitzung des Hauptausschusses im Mai eine erneute und ausführlichere Berichterstattung erfolgen soll.

 

In Umsetzung des Beschlusses hat der Kommunale Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam zunächst erste Schritte zum nachhaltigen Umgang mit ausrangierten Möbeln und Einrichtungsgegenständen unternommen. Unter anderem wurde mit dem bisherigen Entsorgungspartner erörtert, inwieweit sein Leistungsspektrum um die Möglichkeit der Wiederverwendung oder Vermarktung von ausrangierten Möbeln und Einrichtungsgegenständen erweitert werden kann. Leider ist dies bei dem derzeitigen Entsorgungspartner nicht möglich.

 

 

 

 

 

Für die Umsetzung des Beschlusses werden derzeit folgende Maßnahmen geplant:

 

Möbel/Gegenstände

 

Für den nachhaltigen Umgang mit ausrangierten, also ohne weitere eigene Verwendungsmöglichkeit innerhalb der LHP, Möbeln/Gegenständen wurde zunächst ein externer Dienstleister damit beauftragt, anhand eines zu erstellenden Konzepts Modelle für die Verwertung bzw. Wiederverwendung von Möbeln/Gegenständen aus dem KIS-Bestand zu entwickeln.

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfordert die Katalogisierung der Bestände vor der Veräußerung, die Abwicklung, Kommissionierung und die Koordinierung der Veräußerung einschließlich der Logistik und der Zwischenlagerung. Dabei geht es um potenzielle Prozesspartner und Abnehmer, Prozessabläufe, Preisgestaltung, Kriterien für Mindestmengen, Qualität und Funktionalität sowie die Anforderungen an Kaufverträge oder Entsorgungsnachweise. Im Ergebnis wurde dem KIS nunmehr ein Konzept und damit eine Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt.

 

Im Konzept sind Kosten, Aufwand, Zuständigkeiten, Prozesse, Nachweise zur Abfallvermeidung und -verwertung sowie die verfügbare Infrastruktur (KIS-Lagerflächen) und Vertragspartner enthalten. Für die Vermittlung wurden dabei mehrere Modelle analysiert:

 

Das Modell A beschreibt die Vermittlung über die Auktionsplattform der bundeseigenen Treuhandgesellschaft zur Verwertung von Eigentum des Bundes und anderer öffentlicher Auftraggeber (VEBEG GmbH).

 

Das Modell B beschreibt die Vermittlung an privatwirtschaftliche Abnehmer oder gemeinnützige Organisationen.

 

Das Modell C beschreibt ein kombiniertes Modell (Modell A und C) mit Vermittlungshierarchie

 

In Umsetzung des Beschlusses beabsichtigt der KIS das Modell C mit Vermittlungshierarchie umzusetzen und dabei die zuvor beschriebenen Modelle A und B zu kombinieren.

Dabei wird zuerst geprüft, ob die Produkte über das bestehende und wachsende Netzwerk an Abnehmern (gemeinnützige Organisationen, Zwischenhändler, Aufbereiter) vermittelt werden können. Nicht vermittelbare Produkte werden dann über die VEBEG vermittelt und der unvermittelte Rest letztlich entsorgt. Der Ablauf sieht dabei wie folgt aus:

 

  1. Erfassung und Informationsaufbereitung zu veräußernder Produkte
  2. Bedarfsprüfung und Vermittlung an abnehmende gemeinnützige Organisationen
  3. Koordination der Räumung, Logistik und Lagerung der Produkte
  4. Kommissionierung und Ausgabe der Produkte an Annehmende
  5. Falls 2. nicht erfolgreich - Informationsweitergabe und Koordination mit der VEBEG
  6. Koordination der Räumung, Logistik und Lagerung der Produkte
  7. Kommissionierung und Ausgabe der Produkte an Annehmende
  8. Falls 2. und 5 nicht erfolgreich - Entsorgung unvermittelter Produkte

 

Auf Grundlage dieses Konzeptes erarbeitet der KIS nunmehr die Ausschreibungsunterlagen und führt das Vergabeverfahren durch. Die Dauer des Vergabeverfahrens wird ca. sechs Monate betragen, wobei ca. zwei Monate für die Vorbereitung benötigt werden. Mit einem Ergebnis rechnet der KIS Ende 2024. Bis zum Abschluss der Prüfungen beabsichtigt der KIS, das im Rahmen des laufenden Umzugs der Verwaltungsbereiche nicht mehr unmittelbar benötigte Mobiliar zunächst einzulagern und dort zu klassifizieren (direkte Wiederverwendung für die Landeshauptstadt Potsdam (LHP); zur Wiederverwendung geeignet; beschädigt/defekt/ausgemustert).

 

Bauelemente

 

Die Wiederverwendung von Bauteilen bzw. Bauelementen ist aufgrund komplexer technischer und regulatorischer Anforderungen für öffentliche Baumaßnahmen äußerst kompliziert. Daher hat der KIS eine umfangreiche fachliche Prüfung durchgeführt, wie ein Verfahren zur Wiederverwendung von Bauteilen aus Rückbaumaßnahmen für Umbau-, Sanierungs- und Abbruchmaßnahmen entwickelt werden kann.

 

Infolgedessen müssen geeignete Bauteile identifiziert, erfasst und bewertet werden und verbindlich in Folgeprojekte vermittelt werden, um sie einer Wiederverwendung zuzuführen. Darüber hinaus muss der zerstörungsfreie Rückbau und Transport in die Ausschreibung der Abbruchmaßnahmen einbezogen und umgesetzt werden.

 

Nach umfangreichen Marktrecherchen gibt es derzeit nur eine begrenzte Anzahl von Akteuren, die die Bauteile einer Wiederverwendung zuführen können. Zudem unterliegen all diese komplexen Leistungen dem Vergaberecht und sind öffentlich auszuschreiben.

 

Daraus resultierend erarbeitet der KIS derzeit eine Ausschreibung zur „Erfassung, Dokumentation und Vermittlung von Bauteilen aus Rückbau und Umbau von Gebäuden und Außenanlagen zur Wiederverwendung“. Geplant ist mit den dann ermittelten und ausgewählten Unternehmen einen Rahmenvertrag mit einer stufenweisen Abrufoption abzuschließen.

 

Um die Angebotschancen zu erhöhen, prüft der KIS auch, die Wiederverwendung von Möbeln in diese Ausschreibung aufzunehmen. Das Vergabeverfahren wird ca. sechs Monate dauern, wobei ca. zwei Monate für die Vorbereitungen benötigt werden. Mit einem Ergebnis rechnet der KIS Ende 2024.

 

Bis zum Abschluss des Verfahrens beabsichtigt der KIS, im Rahmen der Kooperation mit der Technischen Universität Berlin (TU Berlin) erste Erfahrungen mit der Wiederverwendung von Bauteilen aus dem Gebäudeabbruch zu sammeln. Das Bauvorhaben der TU Berlin „Museumspavillon und Wissenspfade“ soll weitgehend aus Abfallstoffen auf dem Universitätscampus errichtet werden. Forschungsteams arbeiten planungsbegleitend daran, diese Vision in die Realität umzusetzen und die notwendigen Grundlagen zu schaffen.

 

 

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