Antrag - 24/SVV/0543

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Tierschutz in der Landeshauptstadt Potsdam in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr am nächsten Morgen den Betrieb von motorgetriebenen Mährobotern zu untersagen.

 

Über die Umsetzung ist bis Ende des dritten Quartals 2024 dem Hauptausschuss zu berichten.

 

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Erläuterung

In den vergangenen Jahren sind Mähroboter immer beliebter geworden, auch in Potsdamer Gärten. Infolgedessen werden auch in Potsdam vermehrt tote und lebensgefährlich verletzte Igel gefunden, die nach tierärztlicher Einschätzung durch Mähroboter zu Schaden kamen. Mähroboter kommen besonders gern nachts zum Einsatz, da diese dann die Bewohner*innen nicht stören. Sie stellen für Igel und andere Kleintiere wie Kröten, Eidechsen, junge Eichhörnchen und Co. jedoch eine tödliche Gefahr dar, da die Sensoren diese nicht als Hindernis erkennen und die Schneidemesser diese dann verletzen oder töten. Die Igel selbst nehmen die Geräte häufig erst zu spät wahr, außerdem ist ihre natürlich Verteidigungsform das Verharren am Platz und bloße Zusammenrollen.

Vor diesem Hintergrund und mit der einsetzenden Gartensaison soll zum Schutz der durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Igel sowie anderer Kleintiere die erlaubte Nutzung von Mährobotern mittels ordnungsbehördlicher Verordnung tierverträglich verändert werden. Dies erfordert für die nachtaktiven Tiere, dass für die Nachtzeiten ein Verbot geregelt ist.

Die Gemeinde Nuthetal war hier vor kurzem deutschlandweit Vorreiter: https://www.tagesschau.de/inland/regional/brandenburg/rbb-igel-schutz-maehroboter-duerfen-in-nuthetal-nachts-nicht-mehr-fahren-100.html

und

https://www.maz-online.de/lokales/potsdam-mittelmark/nuthetal/nuthetal-maehroboter-duerfen-nachts-nicht-fahren-verbot-soll-igel-schuetzen-H3JGIEBG65CS3IKCHABJCRX2F4.html.

 

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Anlagen

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