Antrag - 24/SVV/0645

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Bürgerentscheid über die Abwahl des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Potsdam, Herrn Mike Schubert, wird auf Sonntag, den 11. August 2024, festgelegt.

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Erläuterung

 

Gemäß § 81 Abs. 2 Ziff. 2 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) ist ein Bürgerentscheid über die Abwahl des Oberbürgermeisters einzuleiten, wenn ein von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung unterzeichneter Antrag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Vertretung beschlossen wird.

Der Abstimmungstag wird gemäß § 81 Abs. 7 BbgKWahlG mit einem gesonderten Beschluss bestimmt.

Mit Schreiben vom 24.05.24 haben 29 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam diesen entsprechenden Antrag beim Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt. Damit liegt ein von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Mitglieder der Vertretung unterzeichneter Antrag vor, über den abzustimmen ist.

Die Abstimmung über diesen Antrag erfolgt in offener Abstimmung. Bei Erreichen einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung ist in einem gesonderten Beschluss der Tag der Durchführung des Bürgerentscheides festzulegen.

Nach Abstimmung mit dem Wahlleiter ist der 11.08.24 geeignet, eine ordnungsgemäße und störungsfreie Abstimmung zu gewährleisten. Dabei sind insbesondere die Laufzeiten der Briefwahl zu berücksichtigen.

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