Antrag - 24/SVV/0033
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuer Standort für den zentralen Weihnachtsmarkt „Blauer Lichterglanz“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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24.01.2024
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29.01.2024
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15.05.2024
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17.07.2024
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06.11.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.05.2024
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04.09.2024
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18.09.2024
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04.11.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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13.02.2024
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07.05.2024
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Bereit
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
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Vorberatung
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20.02.2024
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17.09.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur
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Vorberatung
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25.04.2024
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19.09.2024
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17.10.2024
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●
Bereit
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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11.09.2024
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16.10.2024
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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10.09.2024
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08.10.2024
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●
Bereit
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den zentralen Weihnachtsmarkt der Stadt „Blauer Lichterglanz“ einen neuen, geeigneteren Standort zu suchen.
Maßgebliche Gesichtspunkte der Suche nach einem neuen Standort sollen neben der zentralen Lage und der guten Erreichbarkeit mit dem ÖPNV, die Gewährleistung der Barrierefreiheit, die geringere Beeinträchtigungen von Anwohner:innen durch Müllaufkommen, Lautstärke und Lichtimmissionen, die Verkehrssicherheit im Umfeld des Weihnachtsmarktes sowie die Verträglichkeit mit dem Einzelhandel in der Innenstadt sein.
Die LHP wird verpflichtet den Ausrichter des innerstädtischen Weihnachtsmarktes per Ausschreibung zu ermitteln. Das erfolgt in Zusammenarbeit mit den Innenstadthändler:innen, deren Interessenvertretungen ici! Potsdam und AG Innenstadt, sowie den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung.
Die AG Innenstadt wir verpflichtet Verträge mit dem aktuellen Veranstalter COEX vor Abschluss der Ausschreibung nicht zu verlängern.
Alle notwendigen behördlichen Genehmigungen und Sondernutzungen für Ausschank, Verkauf und Emissionen aller Art werden durch die Stadtverwaltung für den Standort Brandenburger Straße nicht mehr erteilt.
Der Oberbürgermeister unterrichtet die Stadtverordnetenversammlung im 2. Quartal 2024.
Erläuterung
Der aktuelle Standort des zentralen Weihnachtsmarktes der Stadt „Blauer Lichterglanz“ auf der Brandenburger Straße ist für einen mehrwöchigen Weihnachtsmarkt ungeeignet.
Die Einmündungen der von der Brandenburger Straße abgehenden Seitenstraßen sind durch die aufgestellten Buden schwer passierbar. Ein Überqueren der Brandenburger Straße für Anwohner:innen – die ein Fahrrad oder einen Kinderwagen oder einen Rollator schieben – ist zu Stoßzeiten beschwerlich.
Die Barrierefreiheit ist aufgrund der baulichen Beschaffenheit der Einkaufsstraße nicht angemessen darstellbar. Die Kabelbrücken erschweren die Passierbarkeit für beeinträchtigte Menschen, aber auch Personen mit Kinderwagen, Rollator und Fahrradanhängern, auch außerhalb der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes.
Lichtimmissionen und Geräuschkulisse stellen für die Anwohner:innen eine erhebliche Beeinträchtigung vor allem in den Abendstunden dar. Diese erreicht auch vor dem Hintergrund einer wünschenswert belebten Innenstadt durch einen vielwöchigen Weihnachtsmarkt ein unangemessenes Maß.
Das Müllaufkommen durch einen Weihnachtsmarkt ist erheblich und in der Brandenburger Straße nur schwer zu kontrollieren. Zur Akzeptanz des Marktes trug in der Vergangenheit nicht bei, dass die Müllentsorgung auch auf Kosten der Anwohner:innen organisiert wurde.
Die Verkehrssicherheit ist vor allem beim Übergang Friedrich-Ebert-Straße nicht gewährleistet. Die Besucher:innen des Weihnachtsmarktes verstehen den Übergang als Teil des Weihnachtsmarktes. Dadurch kommt es immer wieder zu Gefahrensituationen beim Aufeinandertreffen von unaufmerksamen Marktbesuchern und Verkehrsteilnehmenden.
Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist „eine vollständige Übertragung von Aufgaben besonderer sozialer, kultureller und traditioneller Prägung, wie z.B. ein Weihnachtsmarkt, an Dritte nicht zulässig“. Die Gemeinde muss sich „Steuerungs- und Einwirkungsmöglichkeiten“ zu einer dem Wohl der Gemeindeeinwohner:innen verpflichteten Durchführung von traditionellen Weihnachtsmärkten vorbehalten. Es ist Gemeinden verwehrt, sich der Verantwortung für die Durchführung derartiger Märkte vollständig zu entledigen.
In der der derzeitigen rechtlichen Konstellation und am aktuellen Standort Brandenburger Straße kommt die LHP ihrer Pflicht zu einer dem Wohl der Einwohner:innen entsprechenden Durchführung nicht nach.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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141,9 kB
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