Anfrage - 24/SVV/0677

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Am 31. Mai 2024 wurden durch die MBS als Makler des Eigentümers, einer Investmentgesellschaft, mitgeteilt, dass 56 Doppelhaushälften einer Siedlung in der Hermann-Mattern-Promenade verkauft werden sollen. In dieser Siedlung wohnen, wie die Landeshauptstadt es sich einst wünschte, überwiegend junge Familien mit Kitakindern oder schulpflichtigen Kindern. Den derzeitigen Mietern wird demnach eine Art Vorkaufsrecht eingeräumt. Einen rechtlich abgesicherten besonderen Kündigungsschutz vor Eigenbedarf bei Verkauf der Immobilien gibt es ebenfalls nicht. Das kann bedeuten, dass mögliche neue Eigentümer im Zweifel innerhalb ihrer möglichen Kündigungsfristen einen Eigenbedarf durchsetzen können.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Sieht die Landeshauptstadt rechtliche oder kommunikative Möglichkeiten/ Instrumente, die betroffenen Familien im Bornstedter Feld zu beraten oder zu unterstützen? (Bitte um tiefergehende mündliche Darstellung!)    

 

 

 

 

Gez. U. Adler

 

 

 

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