Antrag - 24/SVV/0683

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses wird auf 17 (Oberbürgermeister und 16 Stadtverordnete) festgesetzt. Die Sitze verteilen sich wie folgt:

 

 

Oberbürgermeister:  1 Sitz

Fraktion SPD  3 Sitze

Fraktion CDU 3 Sitze

Fraktion AfD 2 Sitze

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze

Fraktion DIE aNDERE:  2 Sitze

Fraktion Die Linke 1 Sitz

Fraktion BfW 1 Sitz

Fraktion FDP 1 Sitz

Fraktion BVB/Freie Wähler 1 Sitz

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Erläuterung

 

Gemäß § 49 Abs. 1 BbgKVerf ist in amtsfreien Gemeinden ein Hauptausschuss zu bilden. Die Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die Mitglied des Hauptausschusses sind, legt die Gemeindevertretung gem. § 49 Abs. 2 BbgKVerf in ihrer ersten Sitzung fest.

 

Rechnungsbeispiel:

 

Fraktionsstärke x Ausschussstärke – 1 Sitz OBM)

Mitglieder aller Fraktionen

 

Da dem Oberbürgermeister vorab einer der Sitze zugewiesen wird, reduziert sich in dem Verfahren nach § 41 Abs. 2 BbgKVerf somit die zu vergebende Anzahl der Sitze nach Fraktionsstärke qua Gesetz um einen.

Das Rechnungsergebnis mit der nunmehr bestehenden Anzahl von 16 Mitgliedern ergibt folgende Sitzverteilung:

 

 

Fraktion

Fraktionsstärke

Quote

"ganze" Sitze

Restwert

Restsitze

Gesamtsitze

SPD

10

2,963

2

0,96

1

3

CDU

10

2,963

2

0,96

1

3

AfD

8

2,370

2

0,37

0

2

B90/Die Grünen

8

2,370

2

0,37

0

2

DIE aNDERE

6

1,778

1

0,78

1

2

Die Linke

5

1,481

1

0,48

0

1

BfW

3

0,889

0

0,89

1

1

FDP

2

0,593

0

0,59

1

1

BVB/Freie Wähler

2

0,593

0

0,59

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,000

0

0,00

0

0

Summen

54

16,000

10

6

6

16

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschusssitzzahl

16

 

Anzahl Losverfahren

0,000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

+ OBM = 17 Sitze im Hauptausschuss

 

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Anlagen

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