Änderungs- /Ergänzungsantrag - 24/SVV/0686-03
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Bildung der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam gem. § 44 Abs.1 BbgKVerf und die Anzahl ihrer Mitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Änderungs- /Ergänzungsantrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.07.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 43 Abs. 1 BbgKVerf werden folgende Ausschüsse gebildet:
Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft 9 Mitglieder
Ausschuss für Bildung und Sport 9 Mitglieder
Ausschuss für Kultur 9 Mitglieder
Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion 9 Mitglieder
Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Katastrophenschutz 9 Mitglieder
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Entwicklung
des ländlichen Raumes 9 Mitglieder
Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität 9 Mitglieder
Ausschuss für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung 9 Mitglieder
Rechnungsprüfungsausschuss 9 Mitglieder
Jede Fraktion, die mit einem ordentlichen Mitglied im Ausschuss vertreten ist, kann eine/n sachkundige/n Einwohner/in je Ausschuss für die Berufung durch die Stadtverordnetenversammlung beantragen.
Erläuterung
Begründung:
Angesichts der wachsenden Bedrohungen und der zunehmenden Bedeutung eines umfassenden Bevölkerungsschutzes ist es notwendig, den Ausschuss für Ordnung und Sicherheit um den Bereich Katastrophenschutz zu erweitern. Die globalen Entwicklungen, einschließlich geopolitischer Spannungen und Naturkatastrophen, erfordern einen fokussierten Katastrophenschutz, damit der Ausschuss effektiver reagieren und vorbeugen kann. Katastrophenschutz betrifft nicht nur militärische Bedrohungen, sondern auch Naturkatastrophen, technische Unfälle und Pandemien. Eine erweiterte Zuständigkeit ermöglicht eine ganzheitliche Herangehensweise an diese Herausforderungen. Das Hilfeleistungssystem im Katastrophenschutz zeichnet sich durch das Zusammenwirken kommunaler und staatlicher Aufgabenträger aus. Zudem erleichtert eine klare Zuständigkeit für den Katastrophenschutz die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden und verbessert die Ressourcennutzung im Ernstfall. Der Ausschuss kann präventive Maßnahmen besser planen und umsetzen, um die Resilienz der Bevölkerung und der Infrastruktur zu stärken. Die Erweiterung reflektiert die wachsenden Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger und zeigt, dass ihre Sicherheit in allen Szenarien höchste Priorität hat. Diese notwendige Anpassung an die aktuellen Herausforderungen stellt sicher, dass Potsdam bestmöglich auf Katastrophen vorbereitet ist.