Antrag - 24/SVV/0692

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die aktuell gültige Begrenzung des Portionspreises für ein Mittagessen an allen öffentlichen allgemeinbildenden Schulen der Stadt Potsdam auf 3,90€ mindestens aufrecht zu erhalten bis

  1. das Prüfergebnis gemäß des mit dem Haushalt 2023 beschlossenen Antrags vorliegt, ob und in welchem Umfang BuT-Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden können,
  2. die mit selbigem Antrag beschlossenen Evaluationsergebnisse vorliegen,
  3. der Bildungsausschuss über die Punkte 1 und 2 beraten hat (mindestens aber für das Schuljahr 2024/25) sowie
  4. der Haushalt für 2025 beschlossen ist.

Dazu sind die bereits im Haushalt 2024 eingestellten Mittel aufzuwenden. Evtl.  darüber hinaus gehend notwendig werdende Mittel sind als Strukturförderung im Haushalt 25/26 zu verankern.

Über eine darüberhinausgehende Fortsetzung des Preisdeckels ist mit den Haushaltsverhandlungen 2025 zu entscheiden. Der Verband Deutscher Schul- und Kitacaterer sowie der Kreiselternrat sind in die Lösungsfindung mit einzubeziehen.

Über die Umsetzung ist bis zum September 2024 der Ausschuss für Bildung und Sport zu berichten.

 

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Erläuterung

2023 wurde haushaltsbegleitend der folgende Antragstext beschlossen:

„(2) Im Schuljahr 2023/2024 soll der Portionspreis für ein Mittagsessen an allen öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen der Stadt Potsdam auf 3,90 € begrenzt werden. Als erforderliche Mittel sind für das Jahr 2023 in Höhe 850.000 EUR und 1.700.000 Mio. EUR für 2024 zur Verfügung zu stellen. Es soll geprüft werden, ob und in welchem Umfang BuT-Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden können. Nach dem Schuljahr 2023/2024 soll eine Evaluation Dem Ausschuss für Bildung und Sport und dem Ausschuss für Finanzen ist zum Ende des Schuljahres 2024 zu berichten.“

Dieser Antrag ist bisher nicht vollumfänglich umgesetzt. Zugleich verzögern sich derzeit, u.a. durch die Neuwahlen, die Verhandlungen und Beschlussfassung des neuen Haushalts, weshalb über eine Fortführung des Preisdeckels bisher kein Beschluss gefällt werden konnte.

Es ist jedoch nicht zumutbar für die Eltern und die Caterer zu Beginn des neuen Schuljahres nun plötzlich wieder das etwa 1,5fache zu zahlen, ggf. Verträge kündigen zu müssen etc., nur um dann ggf. ein paar Monate später wieder zum gerade erst etablierten System zurückzukehren. Der Aufwand wäre immens, der Schaden durch erneut verlorene Essende an Schulen unwiederbringlich.

Hier dürfen keine Tatsachen geschaffen werden, ohne dass die SVV eine fundierte Entscheidung treffen konnte.

 

 

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Anlagen

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