Antrag - 24/SVV/0688
Grunddaten
- Betreff:
-
Dokumente mit Übersetzungshilfen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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17.07.2024
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25.09.2024
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06.11.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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17.09.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung
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Vorberatung
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15.10.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1042/2012 in der Stadtverwaltung der LHP umzusetzen.
Öffentliche Urkunden (wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, notarielle Urkunden, Gerichtsurteile, u.a.) und beglaubigte Kopien, die von den Behörden eines EU-Mitgliedstaats ausgestellt worden sind, müssen von der Potsdamer Behörde ohne das Erfordernis eines Echtheitsstempels (d.h. der Apostille) anerkannt werden.
Die Pflicht, zusätzlich zu der Originalurkunde eine beglaubigte Kopie vorzulegen, soll auf Grundlage der Verordnung 2016/1191 abgeschafft werden. Gestattet ein EU-Mitgliedstaat die Vorlage einer beglaubigten Kopie anstelle des Originals, so muss die Stadtverwaltung eine beglaubigte Kopie akzeptieren, die in dem EU-Mitgliedstaat ausgefertigt wurde, in dem die öffentliche Urkunde ausgestellt wurde.
Die Pflicht, eine Übersetzung der öffentlichen Urkunde beizubringen, wird ebenfalls abgeschafft. Ist die öffentliche Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst, kann von den ausstellenden Behörden ein mehrsprachiges Formular ausgestellt werden, welches der öffentlichen Urkunde beigefügt werden kann, sodass eine Übersetzung nicht mehr erforderlich ist. Wird eine öffentliche Urkunde zusammen mit einem mehrsprachigen Formular vorgelegt, darf die Potsdamer Behörde, die diese Urkunde entgegennimmt, eine Übersetzung nur in Ausnahmefällen verlangen.
Die Anfertigung eines mehrsprachigen Formulars als Begleitdokument zu den öffentlichen Urkunden soll den Bürgerinnen und Bürgern regulär im Antragsverfahren angeboten werden (online wie analog).
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen strukturellen Änderungen und Erweiterungen im Bereich des Bürgerservice, wie z.B. Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Bereitstellung entsprechender Optionen und Dokumente im Online-Bürgerserviceportal, in die Wege leiten.
Die Stadtverordnetenversammlung soll im November 2024 über den Stand der Umsetzung informiert werden.
Erläuterung
Bei der Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürger kommt es auf die Kommunen der EU-Staaten an. Es kommt oft vor, dass Bürgerinnen und Bürger, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben, den dortigen Behörden bestimmte öffentliche Urkunden vorzeigen müssen – z.B. eine Geburtsurkunde für eine Heirat oder eine Bescheinigung über die Vorstrafenfreiheit bei einer Jobbewerbung. Die Verordnung über öffentliche Urkunden (Verordnung 2016/1191) gilt seit dem 16. Februar 2019 und soll den Verwaltungsaufwand und die Kosten für EU-Bürgerinnen und -Bürger senken, wenn man in einem EU-Staat eine Urkunde aus einem anderen EU-Staat vorlegen muss. Früher mussten solche Urkunden oft mit einem Beweis für ihre Echtheit (der sogenannten Apostille) versehen werden. Häufig mussten zusätzlich eine beglaubigte Kopie und eine Übersetzung der Urkunde vorgelegt werden. Die Verordnung setzt solchen bürokratischen Verfahren jetzt ein Ende.
Die Umsetzung dieser Maßnahme wird auch Menschen mit Migrationshintergrund besser unterstützen, da Dokumente nun routinemäßig in universelleren Sprachen, wie zum Beispiel Englisch, ausgestellt werden können. Dies wird ihnen helfen, die Dokumente besser zu verstehen und sich einfacher in Europa und darüber hinaus zu bewegen, falls sie Potsdam wieder verlassen müssen.
Darüber hinaus wird diese Maßnahme die Landeshauptstadt Potsdam als internationalen Forschungsstandort stärken. Die Ausstellung mehrsprachiger Formulare, die den öffentlichen Urkunden beigefügt sind, wird den hier lebenden Menschen größere Freizügigkeit über die Grenzen der Europäischen Union hinaus ermöglichen.
Urkunden mit Übersetzungshilfe sind bereits routinemäßig in den Bürgerservice-Büros vieler Städte implementiert (Beispiel Stadt Krefeld: https://service.krefeld.de/meldebescheinigung-mit-uebersetzungshilfe).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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143,3 kB
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