Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0715

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Walk of Fame auf dem Areal Luftschiffhafen wurde 2015 errichtet. Bei dem Projekt des Stadtsportbundes Potsdam e.V. werden die olympischen Erfolge von Potsdamer SportlerInnen auf 22 beleuchteten Stelen entlang der Zuwegung zum historischen Eingang des Areals aufgeführt und somit gewürdigt. Die Gesamtkosten des Projektes betrugen ca. 134 T€ und setzten sich u.a. aus Sponsoring- und Spendenmitteln zusammen. Die Errichtung der Stelen erfolgte auf dem Grundstück der ProPotsdam GmbH, die unentgeltliche Nutzung der Flächen für das Projekt ist in einem entsprechenden Gestattungsvertrag zwischen dem Stadtsportbund, der ProPotsdam GmbH und der Luftschiffhafen Potsdam GmbH, welche die Bewirtschaftung der Stelen übernommen hat, geregelt.

 

In der aktuellen Konfiguration bieten die Stelen keinen Platz mehr, um künftige Olympische Erfolge von Potsdamer SportlerInnen aufzuführen. Zudem ist die damals gewählte Beleuchtung witterungsanfällig und nicht mehr effizient. Daher gibt es die Bestrebung des Stadtsportbundes, den Walk of Fame zu erneuern. Durch einen Umbau der Fundamente sollen künftig 34 Stelen vorhanden sein, zudem soll die Beleuchtung auf den neusten Stand der Technik angepasst werden. Die voraussichtlichen Kosten der Erneuerung / Erweiterung des Walk of Fame betragen ca. 60 T€. Für eine Unterstützung des Stadtsportbundes mit Sportfördermitteln gibt es gemäß Satzung zur Sportförderung keine Grundlage. Ein Versuch des Stadtsportbundes, mittels Crowdfunding die Kosten darzustellen, blieb erfolglos. Der Stadtsportbund ist nicht in der Lage, entsprechende Mittel für das Projekt aufzubringen. Es besteht demnach das Erfordernis, den Sachverhalt zu klären.

 

Im Rahmen der Bewirtschaftung des Areals Luftschiffhafen könnte eine direkte Finanzierung der freiwilligen Maßnahme durch die LHP und Umsetzung durch die Luftschiffhafen Potsdam GmbH erfolgen. Da die Maßnahme bisher jedoch nicht im Bewirtschaftungsbudget für das Areal Luftschiffhafen berücksichtigt wurde, wäre zu prüfen, ob ggf. noch ausreichend Mittel zur Deckung der Maßnahme vorhanden sind. Gegebenenfalls notwendige Übergänge von Eigentumsverhältnissen sind zu klären.

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Anlagen

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