Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0737
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung Aufsichtsrat ProPotsdam GmbH - Vorschläge der Fachverbände
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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17.07.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnis
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04.09.2024
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Erläuterung
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH (ProP).
Der Aufsichtsrat der ProP besteht gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus zwölf Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an:
a) der/ die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein/ eine von ihm/ ihr zu betrauende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzender/ Vorsitzende des Aufsichtsrates,
b) acht Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen entsandt werden,
c) drei Mitglieder, von denen ein Mitglied Volljurist ist, ein Mitglied über Berufserfahrung im Bankwesen und ein Mitglied über Erfahrung in der Wohnungswirtschaft verfügt, die von der Gesellschafterversammlung auf Vorschlag von Fachverbänden nach Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung bestellt werden. Das Vorschlagsrecht für jeweils ein Mitglied soll die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, der Ostdeutsche Sparkassenverband (OSV) und der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunter-
nehmen e. V. (BBU) wahrnehmen.
Gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der ProP endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Diese Gesellschafterversammlung findet am 09.07.2024 statt. Es ist daher erforderlich einen neuen Aufsichtsrat zu bestellen.
Die Fachverbände, welchen gemäß § 8 Abs. 2 lit. c) des Gesellschaftsvertrages der ProP das Vorschlagsrecht für jeweils einen sachkündigen Dritten zugewiesen ist, wurden angeschrieben und um personellen Vorschlag gebeten.
Die Fachverbände haben folgende Mitglieder für den Aufsichtsrat der ProP vorgeschlagen:
Rechtsanwaltskammer der Landes Brandenburg:
- Herr Prof. Dr. Matthias Dombert
Ostdeutscher Sparkassenverband:
- Herr Mirko Fabisch
Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V.:
- Herr Frank Bielka
Neben diesen drei Mitgliedern aus den Fachverbänden entsendet die Stadtverordnetenversammlung noch auf Antrag der Fraktionen acht Mitglieder für die neue Amtszeit in den Aufsichtsrat der ProP.
Die Konstituierung des neuen Aufsichtsrates der ProP ist in der ordentlichen Sitzung am 17.10.2024 vorgesehen.