Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0737

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH (ProP).

 

Der Aufsichtsrat der ProP besteht gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus zwölf Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a) der/ die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein/ eine von ihm/ ihr zu               betrauende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzender/ Vorsitzende               des Aufsichtsrates,

b) acht Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung der  Landeshauptstadt Potsdam entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen               entsandt werden,

c) drei Mitglieder, von denen ein Mitglied Volljurist ist, ein Mitglied über Berufserfahrung im  Bankwesen und ein Mitglied über Erfahrung in der Wohnungswirtschaft verfügt, die von der               Gesellschafterversammlung auf Vorschlag von Fachverbänden nach Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung bestellt werden. Das Vorschlagsrecht für jeweils ein Mitglied               soll die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, der Ostdeutsche               Sparkassenverband (OSV) und der Verband Berlin-Brandenburgischer               Wohnungsunter-
      nehmen e. V. (BBU) wahrnehmen.

 

Gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der ProP endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Diese Gesellschafterversammlung findet am 09.07.2024 statt. Es ist daher erforderlich einen neuen Aufsichtsrat zu bestellen.

 

Die Fachverbände, welchen gemäß § 8 Abs. 2 lit. c) des Gesellschaftsvertrages der ProP das Vorschlagsrecht für jeweils einen sachkündigen Dritten zugewiesen ist, wurden angeschrieben und um personellen Vorschlag gebeten.

 

Die Fachverbände haben folgende Mitglieder für den Aufsichtsrat der ProP vorgeschlagen:

 

Rechtsanwaltskammer der Landes Brandenburg:

  • Herr Prof. Dr. Matthias Dombert

 

Ostdeutscher Sparkassenverband:

  • Herr Mirko Fabisch

 

Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e. V.:

  • Herr Frank Bielka

 

Neben diesen drei Mitgliedern aus den Fachverbänden entsendet die Stadtverordnetenversammlung noch auf Antrag der Fraktionen acht Mitglieder für die neue Amtszeit in den Aufsichtsrat der ProP.

 

Die Konstituierung des neuen Aufsichtsrates der ProP ist in der ordentlichen Sitzung am 17.10.2024 vorgesehen.

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