Änderungs- /Ergänzungsantrag - 24/SVV/0679-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Spielräume für die Festsetzung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in den Potsdamer Straßen so schnell und so weit zu nutzen wie das rechtlich möglich ist, nach Vorlage einer verkehrswissenschaftlich fundierten Evaluation, die die möglichen positiven Auswirkungen einer allgemeinen Geschwindigkeitsherabsetzung für den Verkehrsfluss und die Umwelt valide aufzeigt, zur Vorbereitung einer Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung bis Dezember 2024

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll spätestens im März 2025 unterrichtet werden, in welchen Bereichen ab wann zusätzlich eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erfolgen soll und in welchen Bereichen dies aus welchen Gründen nicht möglich ist.

Dies ist konzeptionell für jede Straße durchzuführen, in der eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erfolgen soll.

 

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Erläuterung

Die Potsdamer Neuesten Nachrichten berichteten am 20.06.2024, dass der Beigeordnete Bernd Rubelt sich für die flächendeckende Ausweisung von Tempo 30 in der Innenstadt und Babelsberg einsetzen will, nachdem Bundestag und Bundesrat beschlossen haben, die Möglichkeiten der Kommunen zur Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit zu erweitern. Wir begrüßen diese klare Positionierung und wollen die Voraussetzungen schaffen, zügig an die Umsetzung der ambitionierten Ankündigung zu gehen.

Mit der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit kann die Lärm- und Abgasbelastung schnell und ohne hohe Kosten reduziert werden. Außerdem kann Tempo 30 dazu beitragen, die Zahl der Verkehrsunfälle zu senken und das Sicherheitsgefühl für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen verbessern.

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