Änderungs- /Ergänzungsantrag - 24/SVV/0692-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

  1. Den zu zahlenden Portionspreis von 3,90 EUR für ein Mittagessen an allen öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen der Stadt Potsdam entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (23/SVV/0219) zunächst für das Schuljahr 2024/2025 fortzuschreiben.

 

  1. Die mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 beschlossenen und nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden zu diesem Zweck in das Haushaltsjahr 2025 übertragen.

 

  1. Ein Ergebnis der mit dem Beschluss (23/SVV/0219) beauftragten Prüfungen und Evaluierungen bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im November 2024 vorzulegen.  

 

  1. Für die sich anschließenden Schuljahre ab 2025/2026 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluierung ein soziales, ziel- und wirkungsorientiertes sowie am Bedarf ausgerichtetes Modell zur Preisbegrenzung des Schulmittagessens zu entwickeln. Hierbei kann bspw. der Sozialindex für Schulen im Land Brandenburg herangezogen werden. Dieser Beschluss soll im Sinne des Gesamtdeckungsprinzips nicht zu einer Erhöhung des in der Mittelfristigen Finanzplanung durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Defizits für die folgenden Haushaltsjahre führen.
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Erläuterung

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (23 SVV/0219) wurde entschieden, dass die Eltern bzw. die Personensorgeberechtigten die Kosten für das Mittagessen an den öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen der Stadt Potsdam für ihre Kinder für das Schuljahr 2023/2024 maximal in Höhe von 3,90 EUR bezahlen sollen.

Soweit Ihre geltend gemachten Kosten über diesem Betrag liegen, übernimmt die Landeshauptstadt Potsdam den übersteigenden Betrag.

Mit Schreiben der Stadt Potsdam an die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten vom 08. November 2023 wurde mitgeteilt, dass das Schulmittagessen zum Preis von höchstens 3,90 EUR bis zum 31.12.2024 gesichert sei.

Mit Schreiben der Stadt Potsdam an die Eltern bzw. die Sorgeberechtigten vom 01. Juli 2024 wurde mitgeteilt, dass der o.g. Beschluss zum Ende des Schuljahres 2023/2024 ausläuft. Dies bedeute, dass die bisherige Deckelung auf maximal 3,90 EUR ab 01.08.2024 nicht mehr gelte.

Im Sinne eines Vertrauensschutzes für die Eltern und Sorgeberechtigten kann mit diesem Beschluss eine Lösung gefunden werden.

 

Der Umstand, dass weniger Haushaltsmittel verbraucht wurden als bei der Kalkulation angenommen, ermöglicht zunächst die Fortführung. Es wird aber auch deutlich, dass im Zuge der Evaluierung überprüft werden muss, ob es sich bei der pauschalen Deckelung des Essenpreises tatsächlich um ein wirksames Instrument zur Erhöhung der Zahl der am Schulessen teilnehmenden Schülerinnen und Schüler handelt. Diese Frage muss vor der weiteren Verlängerung dringend diskutiert werden um ggf. passendere Instrumente zu nutzen.

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