Antrag des Ortsbeirates - 24/SVV/0829
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittel für die Nutzung des Seminarraumes des Golm Innovationszentrums GmbH (GO:IN) für die Durchführung der Sitzungen des Ortsbeirates Golm
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Ortsbeirat Golm; Angela Böttge, Ortsvorsteherin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Golm
|
Entscheidung
|
|
|
12.09.2024
|
Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Die Sitzungen des Ortsbeirates Golm finden auch in der aktuellen Wahlperiode
(2024 – 2029) im Seminarraum des Golm Innovationszentrums GmbH (GO:IN) statt.
- Aus dem Sachaufwand des Ortsteils Golm werden Mittel für das jeweils anfallende Nutzungsentgelt einschließlich Nebenkosten zur Verfügung gestellt.
- Der Beschluss gilt bis zu dem Jahr in dem die Wahlperiode (2024 – 2029) endet.
Die Verwaltung wird gebeten beim Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages mit dem Standortmanagement Golm GmbH zu unterstützen.
Erläuterung
Die Sitzungen des Ortsbeirates Golm werden seit der Wahlperiode 2019 -2024 und bisher entgeltfrei im EG - Seminarraum des Golm Innovationszentrums GmbH (GO:IN) durchgeführt. Anlass für die Änderung des Tagungsortes waren die im Vergleich zum Standort Reiherbergstraße 31 bessere Erreichbarkeit des Sitzungsortes, die durch das Standortmanagement zur Verfügung gestellten technischen Voraussetzungen für die Online-Bürgerbeteiligung sowie der barrierefreie Zugang zum Sitzungsraum.
Das Standortmanagement stellt den Raum einschließlich des Internetzugangs und der technischen Ausrüstung zur Durchführung mit Online-Bürgerbeteilgung auch in der aktuellen Wahlperiode weiter für die Sitzungen des Ortsbeirates zur Verfügung. Unter Annahme von durchschnittlich einer Sitzung pro Monat wird ein Nutzungsentgelt von brutto 500 €/a einschließlich aller Nebenkosten fällig.
Der Sitzungskalender gilt u.a. als Arbeitsgrundlage für den Ortsbeirat, welcher die Feier- und Ferientage sowie die Ladungsfristen berücksichtigt. Die Sitzungstermine werden daher durch das Büro der Stadtverordnetenversammlung geplant und durch den Ortsbeirat bestätigt.
Die Sitzungstermine werden anschließend dem Standortmanagement übermittelt.