Antrag des Ortsbeirates - 24/SVV/0839
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für 2024 des Ortsbeirates, für die Aufrüstung der 3 Ortseingangsschilder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Ortsbeirat Fahrland; Tina Lange
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Fahrland
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Entscheidung
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18.09.2024
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Erläuterung
Für die variablen Einschübe an den Willkommensschildern möchte der Ortsbeirat Schilderrückseiten beschaffen, da diese momentan kahl und nicht ansehnlich sind und somit zur Verschönerung der Ortseingangsschilder beitragen. Die Aufstellung der zu beschaffenden Rückseiten soll an die bisherige Firma erfolgen, die bereits die bestehenden Schilder pflegt, reinigt und den Austausch der Veranstaltungsschilder durchführt. Pro Schild werden Kosten in Höhe von 595,00 €, aber max. Gesamtkosten in Höhe von 1.785,00 € entstehen. Aufgrund des vorliegenden Angebots, im Vergleich zur letzten Beauftragung, musste der Ansatz der Kosten erhöht werden.
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung vom 04.07.2024 wird nach Prüfung, gemäß den Anforderungen der „Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Absatz 4 BbgKVerf“, durch das Büro der Stadtverordnetenversammlung nunmehr dem Ortsbeirat zur Beratung vorgelegt.
Gemäß Ziffer 3 Absatz 1 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gem. § 46 Abs. 4 BbgKVerf werden nach Beschlussfassung im Ortsbeirat die Mittel zur Zahlung nach Rechnungslegung an den Zahlungsempfänger bzw. Leistungserbringer angewiesen.
Für alle Maßnahmen der Ortsbeiräte ist 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme ein Verwendungsnachweis einzureichen und zu unterschreiben.