Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0846

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Entsprechend dem o.g. Beschluss der Stadtverordneten vom 10.04.2024

„soll geprüft werden, mit welchen Maßnahmen das Ziel der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum auf mindestens 30% der neu entstehenden Wohnflächen im Plangebiet Kirchsteigfeld, tatsächlich erreicht werden kann und wie die Zielsetzung dauerhaft und rechtssicher, z.B. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages, vereinbart werden kann.“ Eine Berichterstattung im Hauptausschuss wurde für September 2024 festgelegt.

 

Aktuell werden der Entwurf des Bebauungsplans sowie die dazugehörigen Gutachten erarbeitet, deren Ergebnisse in die Planung einfließen.

Das Bebauungsplanverfahren hat daher noch keinen Stand erreicht, auf Basis dessen ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet und damit auch Regelungen zur Realisierung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnungsbau gesichert werden können.

 

Es ist davon auszugehen, dass im 2. Halbjahr 2025, spätestens im Dezember 2025 im Hauptausschuss dazu ausführlich berichtet werden kann.

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