Antrag des Ortsbeirates - 24/SVV/0926
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachmittel für Fotos der Ortsbeiratsmitglieder Eiche
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Ortsbeirat Eiche, Herr Ralf Jäkel, Ortsvorsteher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Eiche
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Entscheidung
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19.09.2024
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Erläuterung
Für die Veröffentlichung in den beiden Schaukästen des Ortsbeirates, ggf. auch im Eichenblatt und auf der Internetseite des Ortsbeirates Eiche möchten wir von allen Ortsbeiratsmitgliedern aktuelle Fotos fertigen lassen. Die Kosten des Fotografen und der Ausdrucke bzw. Datenträger, sollen aus diesem Budget beglichen werden.
Gemäß Ziffer 3 Absatz 1 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gem. § 46 Abs. 4 BbgKVerf werden nach Beschlussfassung im Ortsbeirat die Mittel zur Zahlung nach Rechnungslegung an den Zahlungsempfänger bzw. Leistungserbringer angewiesen.
Für alle Maßnahmen der Ortsbeiräte ist 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme ein Verwendungsnachweis einzureichen und zu unterschreiben.