Antrag des Ortsbeirates - 24/SVV/0926

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Für die Erstellung aktueller Fotos aller Mitglieder des Ortsbeirates Eiche, stellt der Ortsbeirat aus dem Sachaufwand zur Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens einmalig bis zu 350,00 Euro zur Verfügung.

 

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Erläuterung

Für die Veröffentlichung in den beiden Schaukästen des Ortsbeirates, ggf. auch im Eichenblatt und auf der Internetseite des Ortsbeirates Eiche möchten wir von allen Ortsbeiratsmitgliedern aktuelle Fotos fertigen lassen. Die Kosten des Fotografen und der Ausdrucke bzw. Datenträger, sollen aus diesem Budget beglichen werden.

 

Gemäß Ziffer 3 Absatz 1 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gem. § 46 Abs. 4 BbgKVerf werden nach Beschlussfassung im Ortsbeirat die Mittel zur Zahlung nach Rechnungslegung an den Zahlungsempfänger bzw. Leistungserbringer angewiesen.

 

Für alle Maßnahmen der Ortsbeiräte ist 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme ein Verwendungsnachweis einzureichen und zu unterschreiben.

 

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