Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0916

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Digitalisierung von Bürgerdienstleistungen (wie durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) gefordert) erfolgt grundsätzlich in Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Für die LHP bedeutet dies, dass die Umsetzung des OZG anlassbezogen in Abstimmung mit dem Land Brandenburg bzw. den jeweils zuständigen Landesministerien erfolgt.

 

In vielen Fällen ist die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg sehr erfolgreich verlaufen. Hervorzuheben sind hier die Beantragung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels für Erwerbstätige und die Einführung von i-Kfz (Stufe 3). Weitere Digitalisierungsvorhaben, die sich aktuell in der gemeinsamen Umsetzung befinden, sind u.a. die folgenden:

  •          Elterngeld
  •          Unterhaltsvorschuss
  •          Weitere Antragsstrecken für den Aufenthaltstitel
  •          Einbürgerung
  •          Verpflichtungserklärung
  •          Virtuelles Bauamt
  •          Denkmalrechtliche Erlaubnis
  •          Neues Fachverfahren für das Fundbüro
  •          Beantragung von Weinbegleitdokumenten

 

Die LHP wird jedoch gleichzeitig mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert, die daraus erwachsen, dass der Nachdruck, mit dem verschiedene Stellen auf Landesebene gemeinsame Digitalisierungsprojekte vorantreiben, stark variiert. Teilweise kommt es zu erheblichen Verzögerungen und / oder sehr hohen Abstimmungsaufwänden, die zu einer Verzögerung der Bereitstellung digitaler Leistungen führen können.

 

Ausgewählte Beispiele sind nachstehend angeführt.


 

 

So wurde die Digitalisierung der Bürgerdienstleitung „Sondernutzung Straßenraum“ (die notwendig ist, um u. a. Verkaufs- oder Informationsstände oder Baucontainer auf einer öffentlichen Straße zu errichten) von Seiten des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) aus Kapazitätsgründen seitens des Ministeriums auf das zweite Halbjahr 2024 verschoben.

 

Die Umsetzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung wurde von Seiten des MIK gestoppt, obwohl dies eine prioritäre, sogenannte Fokus-Leistung ist, die in hoher Zahl von Bürgerinnen und Bürgern nachgefragt wird und die das Potenzial hat, die Vor-Ort-Termine im Bürgerservice zu reduzieren. Die LHP ist nun gehalten, den Online-Dienst eigenständig zu beschaffen und zu implementieren.

 

Für die Umsetzung der Leistung „Infektionsschutzbelehrung/Gesundheitspass online“ (die u. a. Voraussetzung für eine Tätigkeit in Küchen von Gaststätten und Cafés ist) fehlen seit mehr als 6 Monaten die Vertrags- und Datenschutzunterlagen vom Land Brandenburg. Diese befinden sich momentan in der Abstimmung zwischen Land und dem Online-Anbieter und sind ein essentieller Bestandteil zur Digitalisierung dieser Bürgerdienstleistung.

 

Bei der Umsetzung von „Wohngeld online“ (eine Leistung, die insbesondere durch die jüngst angepasste Gesetzesgrundlage von entscheidender Bedeutung für viele Bürgerinnen und Bürger ist) gab es ebenfalls längere Verzögerungen durch Verhandlungen zum Datenschutz zwischen den Ländern Schleswig-Holstein und Brandenburg, obwohl der Dienst bereits in anderen Bundesländern verfügbar war. Die Verhandlungen konnten nun schließlich beendet werden, jedoch ist dieser Sachverhalt beispielhaft für eine grundsätzliche Herausforderung, vor der die LHP immer wieder steht: die korrekte Datenschutzdokumentation für Online-Dienste, da eine klare Verantwortlichkeit des Landes Brandenburg nicht immer gegeben ist bzw. die Einschätzung abweicht von denen anderer Bundesländer. Dies gilt in besonderem Maße für sogenannte „EfA-Lösungen“, also Lösungen, die durch ein federführendes Bundesland entwickelt werden und allen anderen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden sollen. Zu hoffen bleibt, dass mit der Umsetzung des OZG 2.0-Gesetzes klarere Verantwortungsstrukturen etabliert werden können.

 

Auch in der Nutzung des Redaktionssystems des Landes Brandenburg, dem sogenannten Bürger- und Unternehmensservice (BUS-BB), ergeben sich teils gravierende Schwierigkeiten. Dieses Redaktionssystem mit einer Datenbank ist essentiell für die Bereitstellung von Dienstleistungsstammtexten, um die relevanten Informationen für Bürgerinnen und Bürger einheitlich in den Serviceportalen des Bundes, der Länder und der Kommunen abzubilden. Es zeigt sich jedoch an vielen Stellen, dass die Stammtexte von Bund und Ländern fehlerhaft oder veraltet sind und die Reaktionszeiten auf Meldungen durch die LHP seitens des MIK und der Bundesministerien mitunter sehr lange ausfallen. Darüber hinaus sind wesentliche Leistungen nicht im Brandenburger BUS-BB hinterlegt, wie z. B. die Wahlhelferanmeldung und die Einreichung von Wahlvorschlägen. Dies ist insbesondere mit Blick auf das aktuelle Wahljahr kritisch zu sehen.

 

In der folgenden Tabelle sind die Digitalisierungsvorhaben, die aktuell ins Stocken geraten oder pausiert wurden, noch einmal stichpunktartig aufgelistet:

 

Leistung

Voraussichtliche Verzögerung

Grund

Sondernutzung Straßenraum

2. Halbjahr 2024

fehlende Kapazitäten im MIL

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Umsetzung wurde von Seiten des MIK eingestellt

Geringes Nachnutzungsinteresse der andern Brandenburger Kommunen

Infektionsschutz-belehrung/ Gesundheitspass online

Unbekannt

fehlende Vertrags- und Datenschutzunterlagen vom Land Brandenburg,
weitere Bearbeitung kann erst anschließend erfolgen

Datenschutzdoku-mentation
(gilt für alle zu digitalisierenden Leistungen)

unterschiedlich, teilweise erheblich

unklare Verantwortlichkeiten bzw. Einschätzungen durch das Land Brandenburg

Stammtexte im BUS-BB

unterschiedlich/ unbekannt

Stammtexte fehlen zum Teil komplett oder sind fehlerhaft; lange Bearbeitungszeiten beim MIK

 

Es lässt sich konstatieren, dass die Landeshauptstadt Potsdam aufgrund der vielfach Ebenen-übergreifenden Schnittstellen und Zuständigkeiten oft auf eine engagierte Beteiligung der Landesebene in den jeweiligen Umsetzungsprojekten zur Bereitstellung digitaler Leistungen angewiesen ist. Aus Sicht der LHP wäre dabei in einigen Fällen ein höherer Nachdruck bei der Projektumsetzung von Seiten des Landes, auch mit Blick auf vorgehaltene Kapazitäten und klare Verantwortlichkeiten sowie im Rahmen des Datenschutzes oder in der Kommunikation (Stichwort Stammtexte und Reaktionszeiten BUS-BB) wünschenswert, damit eine bestmögliche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Potsdams gewährleisten werden kann.

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Anlagen

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