Mitteilungsvorlage - 24/SVV/0915

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.06.2023 zum Antrag „Haushalt 2023/2024 Verwendung der Mittel für Freiwillige Leistungen“ (DS 22/SVV/1104) wurde der Oberbürgermeister beauftragt, hinsichtlich der Mittel für freiwillige Leistungen der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) für zukünftige Haushalte vorzuschlagen, wie die Stadtverordneten in die Lage versetzt werden können, die konkreten Auswirkungen ihrer Entscheidungen in einer einfachen Übersicht (besser) zu erkennen. Dies soll den Stadtverordneten ermöglichen, Ihre Entscheidungen zu verbessern, Prioritäten zu setzen und somit auch die Voraussetzung für eine Haushaltskonsolidierung der LHP bieten.

 

Hierfür wurde geprüft, ob und wie die entsprechenden Strukturen mit Hilfe einer technischen Lösung für die Stadtverordneten geschaffen werden können, um so die gewünschten Informationen, d.h. die freiwilligen Leistungen auf Produktebene, darstellen zu können. Es kann mitgeteilt werden, dass eine technische Lösung dafür gefunden werden konnte und sich die Stadtverordneten somit ab dem nächsten Haushaltsentwurf über die Produkte der LHP und den freiwilligen bzw. pflichtigen Charakter der hauptsächlich in diesen Produkten erbrachten Leistungen online über die digitale Plattform IKVS informieren können. Die Zuordnung erfolgt auf Ebene der Produkte, um im Unterschied zu den bisherigen Darstellungen im Vorbericht des Haushaltsplans (siehe S. 189 ff. des Vorberichtes zum Doppelhaushalt 2023/2024) auch die Erträge den jeweiligen Kategorien zuzuordnen und damit auch den Zuschussbedarf aus allgemeinen kommunalen Finanzmitteln kenntlich zu machen. Damit kann der Informationsgehalt deutlich erweitert werden.

Unabhängig von der Darstellung „rein“ freiwilliger Leistungen über IKVS, muss an dieser Stelle darauf verwiesen werden, dass auch bei den als pflichtig kategorisierten Produkten wesentliche Steuerungsmöglichkeiten bestehen, denn auch hier können die Aufwendungen und Erträge oftmals zu einem erheblichen Teil von der LHP beeinflusst bzw. gesteuert werden. So obliegt beispielsweise die konkrete Ausgestaltung einer pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe wie die der Straßenreinigung bezogen auf Leistungsstandards (in diesem Fall z.B. Häufigkeit), Ertragsgenerierung (z.B. Gebührenhöhe) oder auch Durchführung der Landeshauptstadt Potsdam und kann von ihr entsprechend gesteuert werden.

 

 

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