Antrag - 24/SVV/0934

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

- den Hebesatz für die Grundsteuer A so festzulegen, dass die Grundsteuer aus dieser Quelle im Jahr 2025 für die Landeshauptstadt Potsdam in etwa gleicher Höhe wie 2023 und 2024 anfällt

 

- den Hebesatz für die Grundsteuer B so festzulegen, dass die Grundsteuer aus dieser Quelle im Jahr 2025 für die Landeshauptstadt Potsdam in etwa gleicher Höhe wie 2023 und 2024 anfällt

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Erläuterung

Die Grundsteuer belastet nicht nur Potsdamer in selbstgenutztem Wohneigentum, sondern wird auch auf die Miete umgeschlagen. Daher betrifft die Grundsteuer alle Einwohner Potsdams. Durch die Grundsteuerreform wird ab 2025 ein neu ermittelter Wert der Grundstücke angenommen. Für die Grundstücke in Potsdam bedeutet dies im Allgemeinen eine drastische Erhöhung der Bemessungsgrundlage. Ein gleichbleibender Hebesatz würde somit eine erhebliche Steuererhöhung nach sich ziehen, die zu erhöhten Kosten alle Potsdamer führen würde.

Seitens der in Verantwortung stehenden politischen Parteien wurde versprochen, dass danach keine höheren finanziellen Belastungen für die Menschen auftreten sollen. Durch die oben genannte Vorgabe ist der Kämmerer aufgefordert, dieses Versprechen in die Tat umzusetzen und der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig einen entsprechenden Entwurf für eine Grundsteuer Hebesatzung vorzulegen.

 

Diese Maßnahme dient auch dazu, drastische Erhöhungen der Wohnungsmietnebenkosten zu vermeiden.

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