Antrag - 24/SVV/0903

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, jährlich einen Überblick über die Entwicklung der Eigenbedarfskündigungen in Potsdam geben.

Weiterhin soll auch ein jährlicher Überblick über den Vollzug der Erhaltungssatzungen gegeben werden, indem die Vollzugszahlen des Fachbereichs 39 Wohnen hinsichtlich des Erhaltungssatzungsvollzuges dargestellt werden.

 

Dem GSWI ist erstmalig im Dezember 2024 zu berichten.

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Erläuterung

Wie in der Kleinen Anfrage 23/SVV/1043-01 mitgeteilt, werden in der Unteren Bauaufsichtsbehörde oder anderen Bereichen der Stadt keine Daten statistisch erfasst zur:

- Anzahl der Eigenbedarfskündigungen

- Anzahl der Mietwohnungen, die im Bestand in Eigentumswohnungen umgewandelt werden

- Anzahl der gebauten Eigentumswohnungen

Die Stadt hat hierbei auch darauf hingewiesen, dass deren nachträgliche Ermittlung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre.

Gerade diese Zahlen werden aber benötigt, um zu zeigen und abzuschätzen, wie sich die Anzahl der Eigentumswohnungen im Vergleich zu den Mietwohnungen in Potsdam entwickelt und welche Auswirkungen aus Eigenbedarfskündigungen potentiell auf die Stadt und die Mieterinnen und Mieter zukommen.

Da es keine Daten gibt, kann die Stadt diese auch nicht an die Landesregierung weiterreichen, um den Bedarf für den notwenigen Erlass einer Rechtsverordnung zu erwirken, um einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnraum in Wohneigentum in sozialen Erhaltungs- bzw. Milieuschutzgebieten einzuführen (ein sog. Umwandlungsverbot).

Ein derartiger, den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 172 Abs. 1 S. 4 BauGB rechtfertigender Bedarf im Land Brandenburg wurde daher bisher nicht gesehen.

Entsprechend sollen in einem jährlichen Bericht, neben den Eigenbedarfskündigungen, die beantragten und bewilligten Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in Potsdam, ausgeschlüsselt in Sozialräume sowie in den Erhaltungssatzungsgebieten vorgelegt werden. Zur reinen Anzahl der Abgeschlossenheitsbescheinigungen soll künftig auch die Anzahl der umgewandelten Wohnungen/Wohneinheiten je Abgeschlossenheitsbescheinigung erfasst und dargestellt werden.

 

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