Antrag - 24/SVV/0930

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam stellt fest, dass der Kolonnenweg am West- und Südufer des Groß Glienicker Sees durch Beschluss der damaligen Gemeindevertretung und Listung im Verzeichnis der gewidmeten Wege des Amtes Fahrland von 15.12.2000 gewidmet ist.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Widmung des Kolonnenweges am West- und Südufer des Groß Glienicker Seeufers mit geeigneten Mitteln durchzusetzen. 

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Erläuterung

Seit 2009 ist der Kolonnenweg an drei Stellen gesperrt. Zwei Bürgergutachten kamen zum Ergebnis, dass der Kolonnenweg gewidmet ist. Gerichtsurteile des Verwaltungsgerichtes bestätigten dies.

Der Uferpark mit Kolonnenweg als Uferweg wurde von der Gemeindevertretung nach DDR Recht beschlossen. Durch Veröffentlichung im Amtsblatt vom 15.12.2000 wurde der Weg nach bundesdeutschem Recht ins Teil-Straßenverzeichnis aufgenommen und ist somit gewidmet. In diversen Urteilen hatte das Verwaltungsgericht Potsdam (z. B. VG 4 L 295/10, 10 L 1237/99, 4 L 173/10, 4 K 914/07, 4 VG 174/10) Beseitigungsverfügungen von Sperren bestätigt. 

Nach nunmehr mehr als 14 Jahre Warten ist ein Erfolg der Strategie des Oberbürgermeisters, den im B-Plan gelegentlich an anderer Stelle liegenden Uferweg durchzusetzen, nicht in Sicht. Durch das Gutachten des LH Neuruppin werden erhebliche zusätzliche Entschädigungskosten zu finanzieren sein.

 

 

Bis dahin, ist die Durchsetzung des gewidmeten Kolonnenwegs auch ein Mittel, die Verhandlungsbereitschaft der letzten Sperrenden zu ermöglichen.

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