Beschlussvorlage - 24/SVV/0865

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Den Lärmaktionsplan 2024 für den Ballungsraum Potsdam: Fortschreibung Stufe 4

mit dem Stand 17. Juli 2024 inkl. Anlagen 1 - 13
    

  1. Im Rahmen der Abwägung (nach § 47d BImSchG) wird über die vorgebrachten Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entschieden (gemäß Anlage 12 und 13 des Lärmaktionsplanes).

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktions-planes durch konkrete Planungen in Abhängigkeit der finanziellen und planerischen Voraus-setzungen zu untersetzen.

 

 

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Erläuterung

gesetzlicher Auftrag

Die Landeshauptstadt Potsdam muss gemäß § 47 d BImSchG eine Lärmaktionsplanung mit dem Ziel durchführen:

- den Umgebungslärm zu ermitteln,

- Maßnahmen aufzuzeigen, wie der Umgebungslärm dort, wo gesundheitliche oder belästigende   

  Auswirkungen zu erwarten sind, zu vermindern ist,

- ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen und

- die Öffentlichkeit zu informieren.

 

Die durch die beteiligten Expertinnen und Experten und Bürgerinnen und Bürger vorgeschlagenen Maßnahmen des Aktionsplanes der Landeshauptstadt Potsdam sind so konzipiert, dass das Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplanes zur weiteren Minderung signifikanter Lärmbetroffenheiten in erster Linie aus einer Vermeidung und Verlagerung des Kfz-Verkehrs, einer Beruhigung des Verkehrs durch Verstetigung des Verkehrsflusses, der Förderung des ÖPNV und des Fahrradverkehrs sowie der Verbesserung der Fahrbahnoberflächen besteht.

Im Rahmen der Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) muss die Landeshauptstadt Potsdam den Lärmaktionsplan für die Landeshauptstadt Potsdam mit dem Ziel der Weiterentwicklung zu einer gesamtstädtischen Betrachtung als Ballungsraum mit mehr als 100.000 Einwohnern fortschreiben. Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes beinhaltet alle Hauptverkehrsstraßen > 8.200 DTV (in Kfz/24h), Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge/Jahr, weitere lärmrelevante Straßenzüge und Bahnstrecken, sowie Lärmbetrachtungen von Industriegeländen.

Der gesetzlichen Verpflichtung zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung wird hiermit nachgekommen.

 

 

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Anlagen

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