Beschlussvorlage - 24/SVV/0882

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam stellt Eigenmittel in Höhe von 1,75 Mio. € für das Förderprojekt „Gestaltung und Anpassung des öffentlichen Raums im Hinblick auf Klimawandel, Klimafolgenanpassung, Umweltschutz und nachhaltige Pflege“ im Rahmen  des Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ 2023 bis 2026 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bereit.

 

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Erläuterung

Bereits im Rahmen der 1. Antragsphase des Bundesprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen reichte die Landeshauptstadt Potsdam den Projektvorschlag „Innovatives Wassermanagement zur Klimaanpassung zum Erhalt von Grünanlagen und historischen Parks in Potsdam“ beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ein (DS 21/SVV/0837). Der Antrag wurde vollständig bewilligt und das Projekt im Verlauf als eines der 25 Best-Practice-Projekte aus über 200 Förderkommunen der ersten und zweiten Tranche des Bundesprogramms hervorgehoben. 

 

Im Rahmen der 4. Tranche des o.g. Bundesprogramms hat sich die Landeshauptstadt Potsdam erneut mit einer Projektskizze am Auswahlwettbewerb beteiligt. Im Ergebnis gehört die Projektskizze zu den 53 ausgewählten Maßnahmen von den über 300 eingereichten Vorschlägen.

 

Mit Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages auf seiner Sitzung am 05.06.2024 über die Aufnahme des Förderprojektes „Gestaltung und Anpassung des öffentlichen Raums im Hinblick auf Klimawandel, Klimafolgenanpassung, Umweltschutz und nachhaltige Pflege“, beginnt nun die Antragsphase. Dazu ist es erforderlich, mittels eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils nachzuweisen.

 

Die Gesamtausgaben sollen 7 Mio. € und der kommunale Eigenanteil von 25% (Förderquote 75%) soll 1,75 Mio. € betragen. Die Zuwendungsmittel belaufen sich somit auf bis zu 5,25 Mio. €. Der Eigenanteil in Höhe von 1,75 Mio. € soll aus den Haushaltsansätzen der an den einzelnen Projektmaßnahmen der beteiligten Fachbereiche des Geschäftsbereiches 4 finanziert werden.

 

Dieser Beschluss trägt dazu bei, die knappen finanziellen Ressourcen hocheffizient einzusetzen und die knappen Ressourcen durch Fördermittel erheblich zu mehren.

 

 

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Anlagen

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