Antrag - 24/SVV/0905

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird – auch in seiner Funktion als Gesellschaftervertreter in der städtischen Wohnungsgesellschaft Pro Potsdam – beauftragt, dafür zu sorgen, dass künftig städtische Wohnungen nicht länger als drei Monate leerstehen.

 

In begründeten Einzelfällen kann der Oberbürgermeister nach Zustimmung des Hauptausschusses eine längere Leerstandsdauer genehmigen.

 

Wohnungen in Gebäuden, die abgerissen oder umfassend saniert werden sollen, sind bis dahin mit befristeten Mietverträgen zu vermieten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2025 über die eingeleiteten Maßnahmen und den erreichten Sachstand zu informieren.

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Erläuterung

Die Zweckentfremdungsverbotssatzung der Landeshauptstadt Potsdam wurde vor einigen Jahren beschlossen, um Zweckentfremdung und Leerstand von Wohnraum entgegenzuwirken. Allerdings sind Sanktionen nur überzeugend, wenn die Stadt Potsdam auch in ihrem eigenen Wohnungsbestand konsequent Leerstand reduziert und darauf verzichtet, Gebäude zur Vorbereitung von Sanierungen oder Abriss über einen langen Zeitraum leerzuziehen.

Leider zeigen die Beispiele Haus des Reisens, Staudenhof, Kiezstraße und aktuell Nutheschlange, dass die Pro Potsdam diesen Ansprüchen bislang nicht gerecht wird. Daher muss der Oberbürgermeister aktiv werden, um den Leerstand im städtischen Wohnungsbestand zu reduzieren.

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Anlagen

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