Beschlussvorlage - 24/SVV/0908

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Straße „Zu den drei Mohren“ im Ortsteil Neu Fahrland wird in

 

Drei Moore

 

 umbenannt.

 

  1. Die im Bebauungsplangebiet Nr. 143 „Westliche Insel Neu Fahrland“ (OT Neu Fahrland) gelegene Planstraße (A und B) wird in

 

„Carola-Buhlmann-Straße“

 

 benannt.

 

 

Der Beschluss DS-Nr. 24/SVV/0159 „Umbenennung der Straße "Zu den Drei Mohren" im Ortsteil Neu Fahrland“ vom 10.04.2024 wird aufgehoben.

 

Es wird empfohlen, den Ortsbeirat Neu Fahrland und den Ausschuss für Kultur über den Beschlussvorschlag beraten und ein Votum dazu fassen zu lassen.

 

 

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Erläuterung

Mit der DS-Nr. 24/SVV/0159 wurde die Prüfung der Umbenennung der Straße „Zu den drei Mohren“ im Ortsteil Neu Fahrland beantragt. Mit der DS-Nr. 24/SVV/0395 wurde die Aufnahme von Carola Buhlmann (1926 – 2014) in den Straßennamenpool der Landeshauptstadt Potsdam beantragt. Mit Votum des Kulturausschusses vom 21.03.2024 sowie Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.04.2024 zum Prüfauftrag 24/SVV/0159 wurden beide Drucksachen inhaltlich verbunden, d.h. es soll nunmehr die Straße „Zu den drei Mohren“ nach Carola Buhlmann benannt werden.

 

Gegen diese Umbenennung bzw. Verknüpfung beider Drucksachen wurden seitens des Ortsbeirates Neu Fahrland erhebliche Einwände und Bedenken in der Stadtverordnetenversammlung am 10.04.2024 vorgetragen.

 

Auf Grund der erst nach der OBR-Beteiligung erfolgten inhaltlichen Verknüpfung der DS 24/SVV/0159 (Umbenennung „Zu den drei Mohren“) und 24/SVV/0395 (Aufnahme Carola Buhlmann in Straßennamenpool) sowie der in der Stadtverordnetenversammlung am 10.04.2024 erfolgten Diskussion und gegebenen Hinweise, dass die umzubenennende Straße unpassend für eine Benennung nach Carola Buhlmann sei und stattdessen eine Benennung der noch nicht benannten Planstraßen im Bebauungsplangebiet Nr. 143 auf der Insel Neu Fahrland nach Carola Buhlmann in Betracht zu ziehen, sollen nunmehr die Anliegen beider Anträge (24/SVV/0159 und 24/SVV/0395) in einem neuen Antrag gebündelt, neu bewertet und zusammen beschlossen werden.

 

Ziel ist es, beide ursprüngliche Anliegen – Umbenennung der Straße „Zu den drei Mohren“ und Würdigung der Neu Fahrländer Künstlerin Carola Buhlmann mit einem Straßennamen – angemessen zu berücksichtigen. Dies geschieht jedoch nicht durch die Umbenennung einer untergeordneten Straße nach einer für den Ortsteil Neu Fahrland bedeutenden Künstlerin und gegen den Willen des Ortsbeirates bzw. Ortsteils. Vielmehr sollten beide Anliegen für sich behandelt und angemessen gewürdigt werden. Beide Anliegen können daher für sich stehend aber in einem einzigen Beschluss zusammengefasst werden, da sich beide Straßen im Ortsteil Neu Fahrland befinden und somit auch im Kontext des gesamten Ortsteils Neu Fahrland betrachtet und bewertet werden können.

 

Da der Hinweis auf die untergeordnete Funktion der am Waldesrand verlaufenden Straße „Zu den drei Mohren“ korrekt ist, wäre eine Benennung entsprechend der Örtlichkeit bzw. umliegenden Topographie deutlich zu bevorzugen, insbesondere im Hinblick auf die stets zu berücksichtigende Angemessenheit von Straßenbenennungen bei Personen, d.h. einer idealerweise stets zu erreichenden Übereinstimmung der Eignung zwischen zu benennender Straße und der zu ehrenden Person. Bei der Straße „Zu den drei Mohren“ wäre daher grundsätzlich fraglich, ob eine Umbenennung dieser Straße nach einer Person überhaupt angemessen ist. Daher wird empfohlen, die Umbenennung entsprechend der prägenden Umgebung – morastigen Waldflächen – vorzunehmen und die Straße in „Drei Moore“ umzubenennen.

 

Der vom Ausschuss für Kultur vorgeschlagenen Verwendung des Namens Carola Buhlmann im Ortsteil Neu Fahrland trägt dem ausdrücklichen Wunsch nach Benennung einer Straße nach Carola Buhlmann im Ortsteil Neu Fahrland angemessen und würdig Rechnung, denn hier wirkte die Künstlerin und war als solche bekannt. Die Benennung einer Straße nach Carola Buhlmann im Ortsteil Neu Fahrland kann jedoch nur noch im Bebauungsplan Nr. 143 erfolgen, da es keine anderen Optionen für Straßenneubenennungen im Ortsteil Neu Fahrland gibt. Die Anwendung des Straßennamenpools ist aus Sicht der Verwaltung wenig geeignet, da alle im Straßennamenpool enthaltenen Personen keinen erkennbaren Bezug zum Ortsteil Neu Fahrland haben. D.h. die Benennung der im Bebauungsplangebiet Nr. 143 liegenden Planstraße (A und B) in „Carola-Buhlmann-Straße“ entspräche einer angemessenen Würdigung der Namensgeberin und wäre zugleich eine sehr ortsteilbezogene Benennung.

 

Mit dem o.g. Beschlussvorschlag würden alle ursprünglichen Antragsinhalte der DS 24/SVV/0159 und 24/SVV/0395 angemessen und würdig umgesetzt werden.

 

Der Beschluss zum Prüfauftrag DS-Nr. 24/SVV/0159 vom 10.04.2024 wird daher aufgehoben.

 

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Anlagen

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