Antrag - 24/SVV/0947

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der OB wird beauftragt, einen rechtlich gangbaren Weg vorzuschlagen, durch den es möglich wird, die Besetzung der Aufsichtsgremien der Landeshauptstadt zusätzlich zur fachlichen Eignung paritätisch vorzunehmen.

Damit soll die gleichberechtigte Teilnahme in den Gremien der öffentlichen und privaten Aufsicht der LHP nach dem Drittbeteiligungsgesetz und zur Umsetzung der EU Richtlinie zur Gleichstellung sichergestellt werden. Eine Getrennterfüllung der Vorgaben anstelle einer Gesamterfüllung durch alle entsendenden Institutionen soll dabei beachtet werden.

Maßstab sind die folgenden Richtlinien der EU:

  • Mindestens 40 Prozent der Aufsichtsratsposten oder 33 Prozent der Vorstands- und Aufsichtsratsposten sollen an das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht gehen. 
  • Klare und transparente Verfahren für die Besetzung der Leitungsorgane mit einer objektiven Eignungsbeurteilung unabhängig vom Geschlecht sind einzuführen. 

Dazu ist ein Verfahrensweg zu entwickeln und im ersten Quartal 2025 ein Beschlussvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

 

 

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Erläuterung

Die LHP hat sich selbst ein ambitioniertes Leitbild zur Gleichstellung gegeben. Das Land Brandenburg initiiert soeben die Umsetzung der Istanbul Konvention. Gleichzeitig werden Gleichstellung und Öffnung für Perspektiven politisch zunehmend wieder in Frage gestellt. In diesem gesellschaftlichen Umfeld muss die LHP ein deutliches Zeichen für die ernstgemeinte Umsetzung ihrer Ansprüche setzen. Ohnehin ist die Umsetzung der EU-Richtlinie bis 2026 zwingend.

Quellen:

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-einigt-sich-auf-geschlechterquote-vorstandsetagen-2022-06-08_de

https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-rights/gender-equality/gender-equality-strategy_de

Als Vorbild sei hier beispielhaft benannt:

https://www.gov.scot/publications/gender-representation-public-boards-scotland-act-2018-statutory-guidance-2/

 

 

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