Antrag - 24/SVV/0957

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen mit welchen Mitteln die Landeshauptstadt Bauherren, die geförderten Wohnungsbau realisieren, finanziell entlasten kann.

Insbesondere zählen hierzu:

  1. Verzicht auf die Baugenehmigungsgebühren in Anlehnung an die Praxis gegenüber anerkannt gemeinnützigen Bauherren,
  2. Verzicht auf den von der SVV für Bauten der Landeshauptstadt und ihrer nachgeordneten Unternehmen bestimmten erhöhten Energiestandard 40 zugunsten der gesetzlichen Mindestvorschriften (z. Zt. EH 55).
  3. Verzicht auf die Forderung nach KfZ-Stellplätzen gem. Stellplatzsatzung, ggf. deren Neufassung,
  4. Bereitstellung von Grundstücken für geförderten Wohnungsbau, auch für private Bauherren,
  5. Vorrangige Bearbeitung durch die Baugenehmigungsbehörde mit dem Ziel die in § 63 (3) genannte Frist von drei Monate von der Einreichung eines vollständigen Bauantrages bis zu einer Genehmigung einzuhalten.
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Erläuterung

Die aktuelle Stagnation des Wohnungsbaus insgesamt aber auch des geförderten Wohnungsbaus ist zu einem wesentlichen Teil den hohen Baukosten geschuldet. Deshalb gibt es gerade für die Realisierung mietpreisgebundener Wohnungen die Rahmenbedingung zu verbessern. Auf kommunaler Ebene kann zu diesem Ziel beigetragen werden.

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