Antrag - 24/SVV/0962
Grunddaten
- Betreff:
-
Beeinflussung der Mietnebenkosten durch die LHP
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.09.2024
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06.11.2024
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04.12.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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16.10.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
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Vorberatung
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08.10.2024
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29.10.2024
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Geplant
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
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Vorberatung
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26.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen,
ob und wie Mietnebenkosten, auf die die Stadt Einfluss nehmen kann, gesenkt werden können oder ein weiterer Anstieg verhindert werden kann. Insbesondere sind hierfür die Positionen
- Grundsteuer B
- Abfallgebühren
- Straßenreinigungsgebühren (einschließlich Schnee- und Eisbeseitigung)
- Gebühren für Wasser und Entwässerung (einschließlich Niederschlagsentwässerung)
zu betrachten. Darüber hinaus aber auch die Kosten für
- Fernwärmeversorgung und
- Energie
soweit diese Leistungen durch Unternehmen mit städtischer Beteiligung erbracht werden.
Der Stadtverordnetenversammlung ist bis Sommer 2025 aufzuzeigen, wie die Landeshauptstadt ihren Einfluss auf die Entwicklung der aufgeführten Mietnebenkosten ausüben wird, um einen weiteren Anstieg derselben zu verhindern oder die Kosten im besten Falle zu senken.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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146,1 kB
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