Beschlussvorlage - 24/SVV/0816

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1.  Die von der Stadtverordnetenversammlung in das Kuratorium der Hans Otto Theater GmbH am 08.11.2023 gemäß Drucksachen Nr. 23/SVV/1150 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden abberufen.

 

  1.                                                                             Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der Hans Otto Theater GmbH folgende sieben Mitglieder in das Kuratorium der Gesellschaft:

 

  •    über die Fraktion BÜNDNIS 90/

 DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI: ……….…………......................... (1 Sitz)

 

  •       über die Fraktion CDU: ……….………….........................  (1 Sitz)

 

  •       über die Fraktion SPD: ……….…………......................... (1 Sitz)

 

  •       über die Fraktion AfD: ……….…………......................... (1 Sitz)

 

  •       über die Fraktion DIE aNDERE: ……….…………......................... (1 Sitz)

 

  •       über die Fraktion Die Linke: ……….…………......................... (1 Sitz)

 

  •       über die Fraktion BfW: ……….…………......................... (1 Sitz)

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

  •                                                                                                                                   über die Fraktion BÜNDNIS 90/

 DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI: ……….………….........................

  •                                                                                                                                   über die Fraktion CDU: ……….………….........................
  •                                                                                                                                  über die Fraktion SPD: ……….………….........................
  •                                                                                                                                  über die Fraktion AfD: ……….………….........................
  •                                                                                                                                  über die Fraktion DIE aNDERE: ……….………….........................            
  •                                                                                                                                  über die Fraktion Die Linke: ……….………….........................
  •                                                                                                                                  über die Fraktion BfW: ……….…………......................... 
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Erläuterung

 

  1. Sachverhalt

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist alleinige Gesellschafterin der Hans Otto Theater GmbH (HOT).

 

Gemäß § 8 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag (GV) hat das HOT ein Kuratorium (Aufsichtsrat), das aus zehn Mitgliedern besteht. Das Kuratorium setzt sich wie folgt zusammen:

 

a) der/dem Beigeordneten für Bildung, Kultur und Sport der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzende/r,

 

b) sieben Vertreter/innen, welche von der Landeshauptstadt Potsdam unter Berücksichtigung des § 97 Abs. 1 BbgKVerf i.V.m. § 43 Abs. 2 und 3 BbgKVerf (jetzt: § 97 Abs. 1, 4 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf) entsandt werden (Entsendung durch die Stadtverordnetenversammlung),

 

c) einem Mitglied, welches vom Ministerium des Landes Brandenburg entsandt wird, das für Kultur zuständig ist,

 

d) einem Vertreter des Betriebsrates.

 

Das amtierende Kuratorium des HOT konstituierte sich am 09.11.2021. Die Stadtverordnetenversammlung entsandte zuletzt am 08.11.2023 (Drucksache Nr. 23/SVV/1150) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag sieben Mitglieder in das Kuratorium des HOT und benannte Nachrücker/innen.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 GV endet die Amtszeit des Kuratoriums mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet (§ 8 Abs. 2 S. 3 GV). Die Amtszeit des amtierenden Kuratoriums endet dementsprechend voraussichtlich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2025 durch die Gesellschafterversammlung im Sommer 2026.

 

Nach der Kommunalwahl vom 09.06.2024 änderte sich das Verhältnis der Fraktionen. Dies hat Auswirkungen auf die Verteilung von Gremienbesetzungen. Somit können die Fraktionen die Neubesetzung des Kuratoriums des HOT beanspruchen. Von der Stadtverordnetenversammlung können demnach die bisherigen Mitglieder, welche gemäß § 8 Abs. 1 lit. b) Gesellschaftsvertrag entsandt wurden, abberufen und erneut sieben Mitglieder in das Kuratorium für den Rest der Amtszeit des Kuratoriums entsandt werden.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 6 BbgKVerf).

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 4 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die sieben von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in das Kuratorium des HOT zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

     Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

Fraktion BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI 7 x 10/56 = 1,250 1 Sitz

Fraktion CDU 7 x 10/56 = 1,250 1 Sitz

Fraktion SPD 7 x 10/56 = 1,250 1 Sitz

Fraktion AfD 7 x   8/56 = 1,000 1 Sitz

Fraktion DIE aNDERE 7 x   6/56 = 0,750 1 Sitz

Fraktion Die Linke 7 x   5/56 = 0,625 1 Sitz

Fraktion BfW 7 x   3/56 = 0,375  1 Sitz

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Kuratoriums eine Mandatsniederlegung von Kuratoriumsmitgliedern erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsrats(Kuratoriums)neubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der BKG.

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 4 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in Unternehmen.

§ 8 des Gesellschaftsvertrages des HOT regelt die Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Kuratoriums.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 Abs.1 lit. b) des Gesellschaftsvertrages des HOT von der Stadtverordnetenversammlung in das Kuratorium zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):

 

DS 08/SVV/0061  Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001  Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordneten-versammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278  Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830  Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsrats(Kuratoriums)mitgliedern zu beachten.

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