Beschlussvorlage - 24/SVV/0821

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1.    Die von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat der Stadtentsorgung Potsdam GmbH am 09.11.2022 gemäß Drucksachen Nr. 22/SVV/1018 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden abberufen.

 

  1.    Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. § 11 Abs. 1 S. 2 des Gesellschaftsvertrages der Stadtentsorgung Potsdam GmbH folgende vier Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

  •    über die Fraktion BÜNDNIS 90/

 DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI: ……….…………......................... (1 Sitz)

 

  •    über die Fraktion CDU: ……….………….........................  (1 Sitz)

 

  •    über die Fraktion SPD: ……….…………......................... (1 Sitz)

 

  •    über die Fraktion AfD: ……….…………......................... (1 Sitz)

 

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

  •                                                                                                                                  über die Fraktion BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI: ……….………….........................

  •                                                                                                                                  über die Fraktion CDU: ……….………….........................
  •                                                                                                                                  über die Fraktion SPD: ……….………….........................
  •                                                                                                                                  über die Fraktion AfD: ……….………….........................
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Erläuterung

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP). Die SWP wiederum hält 51 % der Anteile an der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP). Die LHP ist somit mittelbar über die SWP an der STEP beteiligt. Die weiteren 49 % der Geschäftsanteile hält die REMONDIS Kommunale Dienste Ost GmbH (REMONDIS).

 

Gemäß §§ 10 Abs. 1, 11 Abs. 1 S. 2 des Gesellschaftsvertrages des STEP besteht der Aufsichtsrat der STEP aus neun Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a) der/die Oberbürgermeister/in der LHP bzw. ein von ihm/ihr betraute/r Beigeordnete/r bzw. Dezernent/in der LHP als Aufsichtsratsvorsitzende/r,

 

b) vier Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung der LHP entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen bzw. von der SWP entsandt werden,

 

c) vier Aufsichtsratsmitglieder, die von der REMONDIS entsandt werden.

 

Der bestehende Aufsichtsrat der STEP konstituierte sich am 08.11.2019. Gemäß § 10 Abs. 2 S. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages der STEP endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Diese Gesellschafterversammlung fand am 08.07.2024 statt. Der alte Aufsichtsrat führt die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrates fort (§ 10 Abs. 2 S. 4 des Gesellschaftsvertrages der STEP).

 

Die Stadtverordnetenversammlung entsandte zuletzt am 09.11.2022 (DS-Nr.: 22/SVV/1018) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag vier städtische Vertreter/innen als Mitglieder in den Aufsichtsrat der STEP.

 

Von der Stadtverordnetenversammlung sind nun vier Mitglieder für eine neue Amtszeit in den Aufsichtsrat zu entsenden. Zudem änderte sich das Verhältnis der Fraktionen nach der Kommunalwahl vom 09.06.2024. Dies hat Auswirkungen auf die Verteilung der Gremienbesetzung. Somit können die Fraktionen die Neubesetzung des Aufsichtsrates der STEP beanspruchen.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 6 BbgKVerf).

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 4 BbgKVerf i. V. m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die vier von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

Sitze der Fraktionen = Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

     Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

 Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

 GRÜNEN-Volt-Die PARTEI 4 x 10/56 = 0,714 1 Sitz

 Fraktion CDU 4 x 10/56 = 0,714 1 Sitz

 Fraktion SPD 4 x 10/56 = 0,714 1 Sitz

 Fraktion AfD 4 x   8/56 = 0,571 1 Sitz

 

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der STEP.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i. V. m. § 97 Absatz 1 und 4 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in Unternehmen.

 

Die §§ 10, 11 des Gesellschaftsvertrages der STEP regeln die Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der STEP von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen (DS):

 

DS 08/SVV/0061  Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001  Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278  Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830  Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

 

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.

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