Beschlussvorlage - 24/SVV/0827

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1.                                                                                 Die von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat Entwicklungsträger Potsdam GmbH am 08.11.2023 gemäß DS-Nr.: 23/SVV/1148 entsandten städtischen Vertreter/innen und Nachrücker/innen werden abberufen.

 

  1.                                                                                 Die Stadtverordnetenversammlung entsendet gemäß § 8 Abs. 2 lit. b) des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsträger Potsdam GmbH folgende acht Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft:

 

  •    *über die Fraktion BÜNDNIS 90/

 DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI: ……….…………......................... (..Sitz/e)

 

  •    *über die Fraktion CDU: ……….………….........................  (..Sitz/e)

 

  •    *über die Fraktion SPD: ……….…………......................... (..Sitz/e)

 

  •    über die Fraktion AfD: ……….…………......................... (1 Sitz)

 

  •    über die Fraktion DIE aNDERE: ……….…………......................... (1 Sitz)

 

  •    über die Fraktion Die Linke: ……….…………......................... (1 Sitz)

 

  •    *über die Fraktion BfW: ……….…………......................... (..Sitz)

 

Als Nachrücker/innen werden entsandt:

 

  •                                                                                                                                  über die Fraktion BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI: ……….………….........................

  •                                                                                                                                  über die Fraktion CDU: ……….………….........................
  •                                                                                                                                  über die Fraktion SPD: ……….………….........................
  •                                                                                                                                  über die Fraktion AfD: ……….………….........................
  •                                                                                                                                  über die Fraktion DIE aNDERE: ……….………….........................            
  •                                                                                                                                  über die Fraktion Die Linke: ……….………….........................
  •                                                                                                                                  *über die Fraktion BfW: ……….…………......................... 

 

*  Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

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Erläuterung

 

  1. Sachverhalt

 

Die Entwicklungsträger Potsdam GmbH (ETP) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH (ProP). Die Landeshauptstadt Potsdam wiederum ist alleinige Gesellschafterin der ProP. 

 

Der Aufsichtsrat der ETP besteht gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus neun Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a) der/ die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. ein/ eine von ihm/ ihr zu betrauende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam als Vorsitzender/ Vorsitzende des Aufsichtsrates,

 

b) acht Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen entsandt werden.

 

Der bestehende Aufsichtsrat der ETP konstituierte sich am 28.11.2019. Gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Diese Gesellschafterversammlung findet im Juli 2024 statt. Der alte Aufsichtsrat führt die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Aufsichtsrates fort.

 

Die Stadtverordnetenversammlung entsandte zuletzt mit Beschluss vom 08.11.2023 (Drucksache Nr. 23/SVV/1148) entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag acht städtische Vertreter/innen als Mitglieder in den Aufsichtsrat der ETP für den Rest der Amtszeit.

 

Von der Stadtverordnetenversammlung sind nun acht Aufsichtsratsmitglieder für eine neue Amtszeit im Überwachungsorgan zu entsenden. Zudem änderte sich das Verhältnis der Fraktionen nach der Kommunalwahl vom 09.06.2024. Dies hat Auswirkungen auf die Verteilung der Gremienbesetzung. Somit beanspruchen die Fraktionen die Neubesetzung des Aufsichtsrates der ETP.

 

Da die laufende Amtszeit des der Aufsichtsratsmitglieder der ETP im Juli 2024 enden wird, ist die Abberufung der bisherigen städtischen Vertreter/innen und eine Neuentsendung unter Berücksichtigung der neuen Fraktionsstärken ratsam.

 

Neben Stadtverordneten können auch Beschäftigte der Gemeinde oder sachkundige Dritte als Aufsichtsratsmitglieder entsandt werden (§ 97 Abs. 4 BbgKVerf). Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachliche Eignung verfügen (§ 97 Abs. 6 BbgKVerf).

 

Gemäß § 97 Abs. 1 und 4 BbgKVerf i.V.m. § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich für die acht von der Stadtverordnetenversammlung entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder folgende Sitzverteilung:

 

 

Sitze der Fraktionen= Zahl der Aufsichtsratssitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktion

     Zahl der Mitglieder aller Fraktionen

 

 *Fraktion BÜNDNIS 90/

 DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI 8 x 10/56 = 1,429 ..Sitz/e

 *Fraktion CDU 8 x 10/56 = 1,429 ..Sitz/e

 *Fraktion SPD 8 x 10/56 = 1,429 ..Sitz/e

 Fraktion AfD 8 x   8/56 = 1,143 1 Sitz

 Fraktion DIE aNDERE 8 x   6/56 = 0,857 1 Sitz

 Fraktion Die Linke 8 x   5/56 = 0,714 1 Sitz

 *Fraktion BfW 8 x  3/56 = 0,429 .. Sitz

 

* Gemäß § 41 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) entscheidet bei gleichen Zahlenbruchteilen das Los, soweit die betroffenen Fraktionen keine Einigung erzielen.

 

Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI, CDU, SPD haben dieselbe Fraktionsstärke mit jeweils 10 Mitgliedern. Ferner hat die Fraktion und Bündnis für Vernunft und Gerechtigkeit 3 Mitglieder.

Rechnerisch ergeben sich demnach bei der Verteilung der Aufsichtsratssitze die o.g. gleichen Zahlenbruchteile.

 

Bei gleichen Zahlenbruchteilen bedarf es gemäß § 41 Abs. 2 S. 5 BbgKVerf somit einer Einigung zwischen den betroffenen Fraktionen oder der Entscheidung per Los darüber, wie die verbleibenden (2) Aufsichtsratsmandate gemäß § 8 Abs. 2 lit. b) ETP-Gesellschaftsvertrag aufgeteilt werden; hier ein Mandat auf die o.g. vier Fraktionen, welche die gleichen Zahlenbruchteile aufweisen.

 

Die Benennung von Nachrückern/Nachrückerinnen ist zu empfehlen für den Fall, dass während der Amtszeit des Aufsichtsrates eine Mandatsniederlegung erfolgen sollte. Die Nachbesetzung des Mandates könnte dann zeitnah erfolgen.

 

II. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Aufsichtsratsneubesetzung bilden die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und der Gesellschaftsvertrag der ETP.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 6 BbgKVerf i.V.m. § 97 Absatz 1 und 4 BbgKVerf obliegt der Stadtverordnetenversammlung die Bestellung ihrer Vertreter/innen in Unternehmen.

 

§ 8 des Gesellschaftsvertrages der ETP regelt die Zusammensetzung, Bildung und Amtsdauer des Aufsichtsrates.

 

Die Beschlussfassung über Bestellungen von mehreren Gremienmitgliedern erfolgt gemäß § 41 Abs. 1 BbgKVerf mittels Wahl. Somit sind die gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der ETP von der Stadtverordnetenversammlung in den Aufsichtsrat zu entsendenden Mitglieder gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf durch offenen Wahlbeschluss zu wählen.

 

Darüber hinaus sind bei der Auswahl und Benennung von Aufsichtsratsmitgliedern die von der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Hauptausschuss unter den Drucksachen:

 

DS 08/SVV/0061  Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam

DS 11/SVV/1001  Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (empfohlene Verhaltensregeln)

DS 12/SVV/0278  Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam

DS 13/SVV/0830  Frauenanteil in Aufsichtsräten (Frauenanteil von 50 % angestrebt)

festgelegten bzw. empfohlenen Kriterien zur Besetzung von städtischen Aufsichtsratsmitgliedern zu beachten.

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