Beschlussvorlage - 24/SVV/0879

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Berufung eines neuen Kuratoriums der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“

 

Dem Kuratorium gehören an:

 

  1. Die/die für Soziales zuständige Beigeordnete als Vorsitzende/r

 

  1. Der/die für Soziales zuständige Fachbereichsleiter/in

 

  1. Zwei durch den Seniorenbeirat zu benennende Mitglieder
  •              
  •              

 

  1. Drei aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagene Mitglieder
  •             über die Fraktion BÜNDNIS 90/

DIE GRÜNEN-Volt-Die PARTEI: 

  •             über die Fraktion CDU: 
  •             über die Fraktion SPD: 
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Erläuterung

Mit der Kommunalwahl vom 09.06.2024 ist eine Neuwahl des Kuratoriums der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam" erforderlich.

 

Gemäß § 7 der Satzung der kommunalen Stiftung „Stiftung Altenhilfe Potsdam“ vom 25.11.2015 beruft die Stadtverordnetenversammlung zur Förderung des Stiftungszwecks ein Kuratorium.

Die sieben ehrenamtlichen Mitglieder werden auf Vorschlag der Verwaltung für die Dauer von jeweils fünf Jahren berufen.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung gehören dem Kuratorium drei aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagene Mitglieder an.

 

Gemäß § 41 Abs. 2 BbgKVerf ist bei der Wahl von Gremien, für die (auch) die Gemeindevertretung Mitglieder zu bestellen oder vorzuschlagen hat, für die Sitzverteilung folgendes Verfahren vorgesehen:

 

Die Zahl der Sitze wird mit der Zahl der Mitglieder der Fraktion vervielfacht und durch die Zahl der Mitglieder aller Fraktion geteilt. Jede Fraktion erhält zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Die weiteren Sitze sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile auf die Fraktionen zu verteilen.

 

Die Gremienbesetzung erfolgt nach der Formel:

 

Sitze einer Fraktion = Zahl der im Gremium zu besetzenden Sitze x Mitgliederzahl der jeweiligen Fraktionen geteilt durch die Mitgliederzahl aller Fraktionen.

 

Bei Anwendung des § 41 Abs. 2 BbgKVerf ergibt sich daher folgende Sitzverteilung für die seitens der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagenden Mitglieder des Kuratoriums:

 

SPD       3 x 10 / 56 = 0,54 1 Sitz

CDU        3 x 10 / 56 = 0,54 1 Sitz

Bündnis 90/Die Grünen - Volt - Die Partei  3 x 10 / 56 = 0,54 1 Sitz

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Anlagen

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