Anfrage - 24/SVV/0980

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Beratungsfolge

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Erläuterung

 

Mit der Anfrage wird die Umsetzung eines SVV-Beschlusses geprüft. Näheres ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut der Fragestellung.

 

Am 06.05.2020 beschloss die SVV die Ds 20/SVV/0425: „Der Oberbürgermeister wird, auch in seiner Funktion als Vertreter in der Gesellschafter­versammlung des Klinikums Ernst von Bergmann gGmbH beauftragt, 1. den Eintritt aller Unternehmen der Klinikgruppe Ernst von Bergmann, in denen die Landeshauptstadt Potsdam oder eines ihrer städtischen Unternehmen alleiniger Gesellschafter ist, in die ordentliche und daher tarifgebundene (TVöD) Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) bis spätestens zum 01.06.2020 zu veranlassen […]“

 

In den folgenden Monaten berichtete der Oberbürgermeister mehrfach, dass die Umsetzung des Beschlusses in den Unternehmen problematisch sein kann, in denen die Landeshauptstadt Potsdam nicht alleinige Gesellschafterin ist. Außerdem standen in einigen Gesellschaften beihilferechtliche Bedenken im Wege.

 

Beide Fälle treffen auf die Cateringgesellschaft am Klinikum Ernst von Bergmann mbH und auf die Servicegesellschaft am Klinikum Ernst von Bergmann mbH allerdings nicht zu. Dennoch sind beide Unternehmen auf der Webseite des Kommunalen Arbeitgeberverbandes als Mitglieder ohne Tarifbindung aufgelistet. https://www.kav-brandenburg.de/?page_id=373

 

Deshalb fragten wir in der Ds 24/SVV/0173 den Oberbürgermeister, warum der Beschluss für Catering GmbH und Servicegesellschaft bis heute nicht umgesetzt ist und wann mit der Umsetzung zu rechnen ist.

 

Der Oberbürgermeister antwortete:

 

„Die Anwendung des TVöD wird vollumfänglich auf die Arbeitsverträge umgesetzt. Die Vollmitgliedschaft im KAV Brandenburg hätte für die Arbeitsverhältnisse keine zusätzlichen Auswirkungen.“ und scheint nicht bereit zu sein, den durch die Stadtverordneten beschlossenen Wechsel in die ordentliche und daher tarifgebundene Mitgliedschaft zu vollziehen.

 

Unsere Kleine Anfrage 24/SVV/0478 ist seit dem 17.04.2024 unbeantwortet geblieben.

 

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

Wann beabsichtigt der Oberbürgermeister, den durch die SVV beschlossenen Wechsel der Tochterunternehmen des städtischen Klinikums in die ordentliche und tarifgebundene Vollmitgliedschaft des Kommunalen Arbeitgeberverbandes umzusetzen?

 

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