Anfrage - 24/SVV/0983

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Erläuterung

Einer Vielzahl von E-Mails der Landeshauptstadt Potsdam ist regelmäßig ein Disclaimer angefügt mit einem Wortlaut wie:

"Diese E-Mail enthält vertrauliche oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail, die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar."

Aus Sicht des Fragestellers sind solche Hinweise ist jedoch regelmäßig obsolet, da eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen in Deutschland die Weitergabe und unbefugte Nutzung der Inhalte bereits verbietet und auf diesem Weg die Vertraulichkeit von E-Mails sichergestellt wird. Dazu gehören vor allem das Datenschutzrecht und in bestimmten Fällen auch urheberrechtliche Regelungen.

Ein irrtümlicher Empfänger kann aber anders als im anglo-amerikanischen Recht, aus dem die "Sitte" der Disclaimer vermutlich übernommen wurde, im deutschen Recht nicht verpflichtet, sondern allenfalls gebeten werden, den Absender rückzuinformieren. Zu einer "Vernichtung" der E-Mail kann er nicht bestimmt werden.

Disclaimer suggerieren insofern eine nicht bestehende Rechtslage und sollten abgeschafft werden.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Bis wann plant die Landeshauptstadt Potsdam, in allen aus der Verwaltung versandten E-Mails auf die überflüssigen und rechtlich irreführenden Disclaimer zu verzichten?

 

 

 

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