Anfrage - 24/SVV/0929

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Seit einigen Wochen hat die Saunalandschaft des kommunalen blu-Freizeitbades nur noch an 4 Tagen die Woche für Familien und Kinder geöffnet. Von Donnerstag bis Samstag haben Kinder bis 16 Jahren generell keinen Zutritt – womit mit Freitag und Samstag auch 2 Tage dabei sind, an denen bekanntermaßen gerade Familien Zeit für Unternehmungen haben.

Nun handelt es sich beim blu nicht um ein privatwirtschaftliches Unternehmen, sondern um ein 100% städtisches. Als solches wird das blu auch massiv von der Stadt und damit von allen Potsdamerinnen und Potsdamer subventioniert – auch den Familien. Die Stadt versteht sich als kinder- und familienfreundliche Kommune und tut an anderer Stelle viel dafür, dass Familien und Kinder sich in Potsdam wohlfühlen können. Hier jedoch haben Sie bisher nicht eingegriffen und die Praxis zumindest eingeschränkt, sodass z. B. lediglich der Donnerstag analog der montäglichen Damensauna entsprechend eingeschränkt wird.

Die schiere Menge an Tagen – fast die Hälfte der Woche, darunter 2 der 3 besucherstärksten und familiengeeigneten Tage, macht bereits deutlich, wie willkommen Kinder und Familien generell in der blu Sauna sind – offensichtlich gar nicht. Begründet wird dies mit dem (berechtigten) Ruhebedürfnis anderer Gäste. Dabei gäbe es über die Hausordnung und/oder entsprechende Raumnutzungskonzepte durchaus Möglichkeiten, die nicht diskriminierend und so rigoros sind.

Dabei ist unerheblich, ob die Rechtsabteilung der BLP sich vorher abgesichert hat, wenn dies den Zielen der Landeshauptstadt über die SWP als alleiniger Gesellschafter widerspricht.

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

 

 

Wie verhält sich die Stadt zum diskriminierenden Verhalten der stadteigenen Bäderlandschaft Potsdam in der blu Sauna vor dem Hintergrund einer sogar explizit ausgezeichneten „kinderfreundlichen Kommune“?

Vor Einführung der Maßnahme zur Besuchersteuerung wurde diese intensiv abgewogen und mit der Verwaltung dem Grunde nach abgestimmt. Die Entscheidung zu diesen veränderten Zugangsbedingungen wurde nicht leichtfertig getroffen. Es ist eine große Herausforderung, den Bedürfnissen aller Nutzergruppen eines Bades bestenfalls gerecht zu werden. Von den rd. 62.500 jährlichen Besuchern der Saunaanlage im blu sind rd. 1,6 % Kinder und rd. 4,8 % Familien. An den 3 Tagen, wo der Zugang zur Sauna im blu für Personen unter 16 Jahren beschränkt wurde, ist die Nutzung der Saunaanlage im Kiezbad uneingeschränkt für alle möglich, d. h. die Zeiten fallen nicht mit dem Tag der Frauensauna (Montag) zusammen. Von den 62.500 Besuchern haben sich bisher 16 schriftlich zu der Beschränkung des Zugangs für Personen unter 16 Jahren beschwert. Daneben gibt es viele positive Rückmeldungen, auch von Eltern und Alleinerziehenden, die die Sauna bisher genutzt haben und weiterhin nutzen wollen. Sie haben Verständnis für die Notwendigkeit der neuen Regelung und finden diese fair.

Zu dem Thema wurde im Jugendhilfeausschuss am 19.09.2024 die Geschäftsführerin der BLP angehört. Aufgrund der Hinweise aus dem Ausschuss wurde zugesichert, die Regelung gemeinsam mit der Koordinatorin für Kinder- und Jugendinteressen der LHP, dem Fachbereich Bildung und Sport, den Mitarbeitern des blu und dem Gesellschafter SWP zu überprüfen und gegebenenfalls im Hinblick auf eine Verbesserung für Kinder zu optimieren.

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