Änderungs- /Ergänzungsantrag - 24/SVV/0695-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Mieterinnen und Mieter im Bornstedter Feld vor Verdrängung schützen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Änderungs- /Ergänzungsantrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktion SPD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
|
Entscheidung
|
|
|
17.09.2024
| |||
|
08.10.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
25.09.2024
| |||
|
06.11.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
ie Potsdamer Stadtverordnetenversammlung fordert den Oberbürgermeister dazu auf:
- sich in seiner Funktion als Verwaltungsratsmitglied der Mittelbrandenburgischen Sparkasse (MBS) für eine Verlängerung der eingeräumten Kaufmöglichkeit der Mieter:innen im Bornstedter Feld auf mindestens ein halbes Jahr einzusetzen.
- unverzüglich die Erstellung einer Sozialerhaltungssatzung für das Bornstedter Feld in die Wege zu leiten. Ziel ist eine Beschlussfassfassung einer Milieuschutzsatzung spätestens Mitte 2025.
- sich gegenüber der Landesregierung mit anderen Kommunen und wohnungspolitischen Akteuren für den Erlass einer Kündigungssperrfristverordnung einzusetzen, sodass die Sperrfrist bei Eigenbedarfskündigungen in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie Potsdam, von 3 auf 10 Jahre erhöht werden kann.
- im Falle der Kündigung der bisherigen Mieter:innen der aik Immobilien - Investmentgesellschaft mbH mit der ProPotsdam und den Genossenschaften nach sozial verträglichen alternativen Wohnangeboten zu suchen, die so gelegen sind, dass die Kinder der betreffenden Familien weder die Schule, noch die KiTa wechseln müssen. In besonderen Härtefällen wie bspw. bei Rentner:innen und Rentnern wird der Oberbürgermeister aufgefordert Maßnahmen zu ergreifen, die einen Umzug vermeiden.
- eine Überführung der Wohnhäuser in kommunales Wohneigentum zu prüfen, Verhandlungen mit den Genossenschaften über eine Übernahme der Wohnhäuser aufzunehmen oder eine Überführung in sonstige gemeinwohlorientierte Trägerschaft zu unterstützen. Der Stadtverordnetenversammlung ist bis zum Ende des 3. Quartals ein Bericht über die erfolgten Initiativen vorzulegen.
- Es soll ein „Runder Tisch“ als Gesprächsformat eingerichtet werden, der alle Beteiligten zur Auflösung der bestehenden Konflikte, Interessen und Bedarfe, im konstruktiven Austausch, ein Gesprächsangebot bietet!
- Es sind rechtliche Möglichkeiten zu prüfen und ggf. darzustellen, die ihrem Wesen nach geeignet sind, vertraglich und rechtssicher auszuschließen, dass alle betroffenen Immobilen in den folgenden 12 Monaten nach ihrem Verkauf, nicht im Eigenbedarf der neuen Eigentümer im Mietverhältnis gekündigt werden können.
Erläuterung
Ende Mai erhielten ca. 50 Mietparteien der aik Immobilien – Investmentgesellschaft mbH im Bornstedter Feld ein Schreiben der Mittelbrandenburgischen Sparkasse, in dem ihnen mit Frist zum 30. Juni 2024 der Kauf ihrer Mietwohnungen angeboten wurde. Ab dem 01. Juli würden die Häuser sonst auf dem freien Markt angeboten werden. Die Mieter:innen fürchten auf nun eine Verdrängung aus ihren Mietshäusern und haben sich zu einer Anwohner:inneninitiative zusammengefunden.
Sowohl die ungewisse Zukunft der dringend benötigten Wohneinheiten, als auch die drohende Verdrängung der Familien und Renter:innen aus ihrem Lebensumfeld, verlangen eine Unterstützung durch die Stadtverordnetenversammlung und die Verwaltung.
Auch wenn nur wenige der Betroffenen überhaupt die finanzielle Möglichkeit haben werden die von ihnen bewohnte Wohnung per Vorkaufsrecht zu erwerben, ist die von der MBS gesetzte Frist von einem Monat viel zu kurz. Selbst die in der Zwischenzeit offenbar gewährte Fristverlängerung von 3 Wochen, ist nicht ausreichend um eine solch wichtige Entscheidung über den Kauf von Wohneigentum treffen zu können. Eine Verlängerung auf mindestens ein halbes Jahr ist hier notwendig.
Zum Schutz weiterer Mieter:innen ist es zudem ratsam jetzt, bevor auch andere von Eigenbedarfskündigungen oder potentiellen Aufwertungsprozessen betroffen sind, die Erstellung einer Sozialerhaltungssatzung in die Wege zu leiten und gegenüber der Landesregierung den Erlass einer Kündigungssperrfristverordnung nach §577a BGB zu erwirken. Darüber hinaus brauchen die Betroffenen ganz praktische Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum, sollten sie tatsächlich gekündigt werden.